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UHZ in Schieflage – Armin Schuster MdB und Dr. Patrick Rapp MdL in Gesprächen mit Beteiligten und Entscheidungsträgern

200409 Gemeinsame Pressemitteilung
Armin Schuster MdB
Dr. Patrick Rapp MdL

UHZ in Schieflage – Armin Schuster MdB und Dr. Patrick Rapp MdL in Gesprächen mit Beteiligten und Entscheidungsträgern
Bad Krozingen – Mit 1700 Mitarbeitern ist das Universitäts-Herzzentrum Freiburg-Bad Krozingen (UHZ) eines der größten Herzzentren in Deutschland. Nach einer Fusion 2012 wird das Herzzentrum Bad Krozingen mit dem Herz-Kreislauf-Zentrum des Universitätsklinikum Freiburg unter dem Namen UHZ geführt. Aufgrund der Umsetzung der Aufforderung des Bundesministeriums für Gesundheit sowie des Ministeriums für soziales und Integration Baden-Württemberg im Rahmen der Corona-Pandemie elektive Patientenbehandlungen in ambulanter und stationärer Versorgung ab Mitte März abzusagen, entstehen nunmehr erhebliche Erlösverluste für das UHZ. Diese werden auch bei erhöhter Belegung durch COVID-19-Patienten mit Blick auf das zu erwartende Jahresergebnis zu erheblichen Verlusten und damit auch zu einem Verzehr des Eigenkapitals des UHZ führen. Die prognostizierten Zahlen führen in eine Insolvenz durch Liquiditätsausfall innerhalb von wenigen Monaten. Zusätzliche Belastungen ergeben sich durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes ab 2021. Auswirkungen einer Insolvenz würden auch die Pflegeschule/Bildungshaus Pflege und die Theresienklinik Bad Krozingen betreffen. Vor dem Hintergrund der erbrachten Förderleistungen durch das Land Baden-Württemberg, entstehen über dies erhebliche Reputationsschäden für das medizinische Zentrum sowie monetäre Verluste für alle involvierten Strukturen und Entscheidungsträger.
Um das weitere Vorgehen zur Abwendung einer Insolvenz abzustimmen, stehen der Bundestagsabgeordnete Armin Schuster und der Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Rapp mit den Verantwortlichen vor Ort sowie weiteren Entscheidungsträgern der Bundes- und Landesregierung in Kontakt. Eingebunden in die Gespräche sind Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB und über die CDU-Landtagsfraktion die Spitzenkandidatin für die Landtagswahl 2021, Dr. Susanne Eisenmann, sowie der zuständige Lenkungskreis der Landesregierung.
„Wir wissen um die finanzielle Notsituation des UHZ und werden alles daran setzen, dieses für die Region mehr als wichtige Gesundheitszentrum in der jetzigen Struktur zu erhalten“, so Schuster und Rapp in einem Statement am Nachmittag.

Anpassungen Soforthilfen Corona-Pandemie

Aktuell wurde das Soforthilfe Programm an zwei wesentlichen Punkten geändert:

– die Soforthilfen werden auf die landwirtschaftlichen Betriebe ausgeweitet,
– die Soforthilfe-Kriterien sind dahingehend verändert, dass das Privatvermögen nicht herangezogen wird,

– ferner übermittele ich Ihnen Information zu den steuerlichen Erleichterungen (siehe Datei/Anhang).

Mit Blick auf die Soforthilfe haben wir von der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut folgende Information:

Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren.
Die jetzt vorliegende Vorgehensweise ist bundeseinheitlich. Durch eine gemeinsame Definition des Begriffs der „existenziellen Notlage“ wurde erreicht, dass: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren.
Konkret muss der Antragsteller versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen. Dies liegt dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Dies gilt rückwirkend für alle Anträge seit dem Start der Soforthilfe.
Anträge, die bereits in den letzten Tagen eingereicht worden seien, werden allein an diesem Maßstab beurteilt, Angaben werden nur auf dieser Grundlage überprüft.

Weiterhin will ich darauf hinweisen, dass wir in den folgenden Wochen weitere Modifizierungen vornehmen werden, um weitere Unklarheiten und Unschärfen in der kommenden Phase beseitigen zu können.

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/erleichterungen-bei-foerderbedingungen-fuer-hilfsprogramm-fuer-baden-wuerttembergische-wirtschaft-1/
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/landwirtschaftsminister-und-wirtschaftsministerin-machen-weg-zur-sicherung-der-liquiditaet-fuer-alle-m/

Die Soforthilfen für unsere kleineren und mittleren Unternehmen kommen.

Die Soforthilfen für unsere kleineren und mittleren Unternehmen kommen.
Nach zähem Ringen mit unserem Koalitionspartner konnten wir am gestrigen Abend die Soforthilfen für die kleineren und mittleren Unternehmen verabschieden. Dafür haben wir uns eingesetzt.
Ab Mittwoch können sie beantragt werden.
Die Finanzhilfen müssen nicht zurückbezahlt werden.

Wer wird gefördert?
Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.

Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.

Was wird gefördert?
Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden.

Wie wird gefördert?
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu

9.000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter
15.000 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeiter
30.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg. Anträge dürfen nur von Unternehmen gestellt werden, die noch keine vergleichbare Hilfe des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Bundeslandes für eine möglicherweise in einem anderen Bundesland oder in Baden-Württemberg bestehende Betriebsstätte beantragt oder erhalten haben. Die Anträge sind in diesem Zusammenhang von dem Hauptsitz des Unternehmens zu stellen.

Antragsformulare sind vollständig auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und über das Online-Portal an die jeweilig zuständige Kammer zu übermitteln.
• Sollten Sie Mitglied einer Kammer (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) sein, halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer bereit. Auch wenn Sie kein Kammermitglied sind und daher keine Mitgliedsnummer haben, werden Sie hier Ihren Antrag stellen können.
• Sollten Sie bereits Kontakt zur L-Bank gehabt haben, halten Sie bitte auch diese Kundennummer bereit.
• Im Rahmen des Antrags wird die Handelsregisternummer (soweit vorhanden) und Umsatzsteuer-ID (ersatzweise Steuernummer) abgefragt werden. Bitte halten Sie diese bereit.

Das Wirtschaftsministerium arbeitet rund um die Uhr mit Hochdruck an diesem Programm. Bitte haben Sie noch bis Mittwochabend (25. März 2020) Geduld, bis Sie den vollelektronischen Antragsprozess in Anspruch nehmen können. Dann wird das Antragsformular für Sie zur Verfügung stehen.

Anbei erhalten Sie den Link zum Wirtschaftsministerium.
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Dort können Sie genau einsehen, was Sie zur Beantragung genau benötigen. Unter dieser Adresse werden Sie auch einen Verweis zum Beantragungsformular finden. Bitte stellen Sie schon im Vorfeld sicher, dass Sie alle dann benötigten Angaben vorliegen haben, um Soforthilfen beantragen zu können.

Ich wünsche Ihnen persönlich wie auch Ihren Unternehmen für die Zukunft alles Gute, und dass wir zusammen diese harte Zeit überstehen. Bleiben Sie gesund.

Informationen zu den Wirtschaftshilfen des Bundes und des Landes

Wir stehen vor turbulenten Zeiten. Das Coronavirus stellt Sie als Unternehmer, mich als Politiker und die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Eines vorweg: Ich habe kein Verständnis dafür, dass scheinbar viele Menschen den Ernst der aktuellen Situation noch nicht erkannt haben. Um die exponentielle Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen, trifft die Landesregierung in Baden-Württemberg daher weitreichende Maßnahmen.

Seit dem 18. März müssen u.a. Einzelhandelsverkaufsstellen, Museen, Kinos, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Eisdielen und Clubs und Diskotheken geschlossen bleiben. Zusammenkünfte von mehreren Personen, auch auf Spielplätzen, in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie in Kirchen, Moscheen und Synagogen sind ebenfalls untersagt. Wenn möglich sollte jeder persönliche Sozialkontakte vermeiden und das eigene Zuhause nicht verlassen.
Ab 20. März werden die Vorgaben noch einmal verschärft. Alle Restaurants werden ab dann geschlossen: Lieferung und Bestellung bleibt möglich.

Ausdrücklich offen bleiben u.a. Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen und Banken.

All diese Maßnahmen werden jedoch nur wirken, wenn alle Menschen in Baden-Württemberg diese weitreichenden Maßnahmen mit einer deutlichen Einschränkung des Alltags akzeptieren und berücksichtigen.

Die Maßnahmen stellen unsere Handwerker und unseren Mittelstand – klein wie groß – und unsere Gewerbetreibenden sowie in besonderem Maß die Gastronomie vor gigantische Herausforderungen. Hierzu möchte ich Ihnen in dieser schwierigen Situation Hilfestellungen geben – und alles in meiner Macht stehende tun, um die Liquidität in Ihrem Unternehmen und damit ihr Unternehmen zu stützen und damit Arbeitsplätze zu sichern.

Folgende Informationen und Hilfestellung möchte ich Ihnen geben:

Der Bund hat ein weitreichendes Maßnahmenbündel geschnürt, durch welches Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität ausgestattet werden sollen, damit sie gut durch die Krise kommen. Sie können das Maßnahmenpaket unter folgendem Link abrufen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14

Unserer Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL bin ich dankbar, dass Sie sich bereits am Freitag mit den Spitzen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften, Kammern und Verbänden sowie der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit getroffen hat, um zu einer gemeinsamen Lagebeurteilung für die baden-württembergische Wirtschaft zu kommen, die vorhanden Hilfsinstrumente zu bewerten und über weitere mögliche und notwendige Maßnahmen zu beraten. Die bereits angekündigten Hilfsmaßnahmen für Unternehmen im Land müssen schnellstmöglich umgesetzt werden. Umfangreiche und informative Übersichten zu den Instrumenten und Maßnahmen der unmittelbaren Krisenintervention hat das Wirtschaftsministerium auf einer eigens geschalteten Website (https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/) zusammengestellt. Die Website wird permanent aktualisiert und ergänzt.

Liquidität sichern
Die CDU-Landtagsfraktion hat die Aktivierung der Risikorücklagen im Landeshaushalt in voller Höhe gefordert. Auf der gestrigen Sondersitzung des Landtags machen wir hierfür im parlamentarischen Verfahren den Weg frei. Zusätzlich zu den bereits angekündigten Hilfsmaßnahmen für Unternehmen im Land haben wir damit den Ermächtigungsbetrag zur Übernahme von Bürgerschaften in § 5 Abs. 1 StHG für die Jahre 2020 und 2021 von bisher 200 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro erhöht.

Außerdem haben wir veranlasst, dass die Bürgschaftsbanken künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden können, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen. Die Bürgschaftsbank kann außerdem künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro verbürgen, anstatt wie bisher 1,25 Millionen Euro. Dies soll zu einer Beschleunigung der Prozesse führen. Ein weiterer sinnvoller Ansatz kann die Erhöhung der Rückbürgschaftsquote des Landes von bislang 26 auf künftig 31 Prozent sein, was derzeit noch diskutiert wird. Dies könnte zu einer Entlastung der Bürgschaftsbank führen, die dann ein geringeres eigenes Risiko zu tragen hätte.

Um von Seiten des Landes weitreichende Sofortmittel zu gewährleisten, hat der Landtag von Baden-Württemberg gestern ebenfalls die Coronavirus-Pandemie als eine Naturkatastrophe im Sinne des § 18 Abs. 6 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) eingestuft. Damit kann von den Vorgaben der Schuldenbremse nach § 18 Abs. 1 bis 5 LHO abgewichen werden.

Das ist die Grundlage für Soforthilfen von Seiten des Landes. Gemeinsam mit unserer Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut MdL und mit meinen Kollegen der CDU habe ich mich in den letzten Tagen für schnelle, unbürokratische Soforthilfen eingesetzt. Nach anfänglichen Bedenken von Seiten des Koalitionspartners und einer Sondersitzung der CDU-Landtagsfraktion mit dem Ministerpräsidenten und der Finanzministerin, konnten wir uns durchsetzen. Eine andere Entscheidung wäre nicht vermittelbar gewesen, aber leider zeigt sich hier die Haltung mancher Regierungsmitglieder. An dieser Stelle freue ich mich, dass sich unser Engagement gelohnt hat. Ich bin froh, dass wir als Parlament die Ermächtigung beschlossen haben, dass diese absolut notwendige Maßnahme von der Landesregierung durchgeführt werden kann. Wir haben den Druck auf den Ministerpräsident und den Koalitionspartner maximiert, dass wir gemeinsam schnell zu einer guten Lösung für unsere Wirtschaft und unser Land kommen. Weitere Informationen und die Beantragung werden zeitnah auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums abrufbar sein.
Ich habe von mehreren Seiten schon mitbekommen, dass die Hausbanken auf Anfragen noch sehr detaillierte Informationen einfordern. Das Vorgehen hängt mit den Basel-Vorschriften infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise zusammen. Um die Hilfskredite möglichst unkompliziert zu ermöglichen, wird gerade auf eine Notifizierung der EU gedrängt. Angesichts der Dringlichkeit und der Verlautbarungen aus Brüssel ist hier mit einer zeitnahen Lösung zu rechnen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/meldung/pid/liquiditaetshilfen-fuer-unternehmen-laufen-an/.

Zusammen mit meiner Fraktion werde ich mich dafür einsetzen, dass bei den zinslosen Hilfskrediten eine Tilgungsfreistellung für die ersten Monate berücksichtigt wird. Nur dadurch kann die Liquidität wirksam erhalten werden. Ebenso wollen wir auf Bundesebene eine Aussetzung von Steuervorauszahlungen erreichen.

Steuern
Wenden Sie sich bitte grundsätzlich immer zuerst an Ihren Steuerberater. Weitere Infos stellt auch das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/unternehmen_node.html).

Die steuerlichen Liquiditätshilfen für Unternehmen sollten schon ab Donnerstag, 19. März 2020, gelten. Die genauen Regelungen werden dann auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht. Dabei handelt es sich derzeit um folgende Maßnahmen:

1. Gewährung von Stundungen ohne strenge Anforderungen, Verzicht auf Verzinsung.
2. Anpassung von Vorauszahlungen unkompliziert und schnell.
3. Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis 31.12.2020, soweit unmittelbarer Zusammenhang zum Corona-Virus.

Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

Kurzarbeitergeld
Bei einem Arbeitsausfall von 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb (statt bisher 1/3), kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Den Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Regelungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 gelten. Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder unter 0 800 45555 20.

Weitere wichtige Ansprechpartner
• Sie haben allgemeine Fragen zum Coronavirus?
– Hotline des Landesgesundheitsamts: 0711 904 39555
• Sie haben wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus?
– Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums: 030 186151515
• Information zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber?
– Hotline der Bundesagentur für Arbeit: 0800 4 555520
• Unterstützung bei Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen?
– Hotline der Wirtschaftsförderung der L-Bank Baden-Württemberg: 0711 122 2345
• Serviceauskunft zu KfW-Hilfsprogrammen?
– Hotline der KfW-Bank: 0800 539 9001

Ich weiß, dass wir von Seiten der Politik nur Hilfestellungen geben können. Den steinigen Weg müssen Sie als Verantwortungsträger mit Ihrem Team gehen. Ich werde aber alles in meiner Macht stehende tun, um unsere Wirtschaft und auch Ihnen den Rücken zu stärken.

Melden Sie mir gerne Ihre Erfahrungen. Ich werde versuchen, Sie bestmöglich auf Ihrem bevorstehenden Weg unterstützend begleiten zu können.

Herzliche Grüße

Dr. Patrick Rapp MdL

Tourismuspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion fordert noch stärkere Unterstützung für die Branche – Rapp: „Corona Krise darf zu keiner Wirtschaftskrise im Tourismus werden“

Tourismuspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion fordert noch stärkere Unterstützung für die Branche – Rapp: „Corona Krise darf zu keiner Wirtschaftskrise im Tourismus werden“

 

Die Tourismusbranche ist besonders stark von der Corona Krise betroffen. Das betrifft neben der Hotellerie vor allem auch die Gastronomie im Land. Der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Patrick Rapp, fordert deshalb eine noch stärkere Unterstützung für die Branche, die zu den wichtigsten Wirtschaftspfeilern des Landes zählt. „Die Auswirkungen sind überall spürbar: Messen und Großveranstaltungen werden abgesagt, weniger Gäste kommen ins Land. Die Tourismusbranche muss jetzt schon bis zu 40% Stornos bis weit in die Saison verkraften. Es ist davon auszugehen, dass bei drei von vier Betrieben im Hotel- und Gastgewerbe der Umsatz deutlich zurückgegangen ist“, erläutert Dr. Rapp MdL. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald als tourismusstärkster Landkreis im Land ist davon besonders betroffen. Deshalb gelte es jetzt sämtliche Maßnahmen und Möglichkeiten der Unterstützung schnellstens zu prüfen und umzusetzen. „Ich plädiere dafür, den Mehrwertsteuersatz auch im Gastgewerbe jetzt zeitnah von 19 auf 7 Prozent zu senken, um die wirtschaftliche Lage der Gaststätten- und Restaurantbetreiber abzusichern. Die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes wäre eine besonders wirkungsvolle Maßnahme – die 19 Prozent-Mehrwertsteuer stellt eine einseitige Belastung für die Branche dar. Wir brauchen schnelle und effektive Maßnahmen – dazu zählen auch wirksame Liquiditätshilfen für betroffene Unternehmen. Möglich wäre hier beispielsweise die Ausweitung der Kurzarbeit auch auf kleinere Betriebe und eine Stundung der Steuervorauszahlungen“ erläutert der Abgeordnete.
„Wir brauchen nun schnelle und weitsichtige Lösungen, um die auftretenden Probleme zu lösen bevor sie uns einholen“ so Rapp abschließend.

Abgeordneter Rapp fordert, die Auswirkung des Coronavirus auf die Tourismuswirtschaft zu prüfen

Abgeordneter Rapp fordert, die Auswirkung des Coronavirus auf die Tourismuswirtschaft zu prüfen

Breisgau – Die Tourismusbranche kämpft mit den Auswirkungen der Corona-Epidemie und rechnet mit erheblichen Einbußen und Einschränkungen. Erste spürbare Auswirkungen gibt es bereits: Messen und Großveranstaltungen werden abgesagt, weniger Gäste kommen ins Land. Viele Menschen überlegen aktuell, ob sie ihre Reise absagen. Bei einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga gaben rund drei Viertel der befragten Unternehmen an, bereits Umsatzrückgänge zu verzeichnen.
Der Tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Patrick Rapp MdL fordert hierzu, die Auswirkungen genau zu prüfen, in welchem Ausmaß die Branche betroffen ist.
„Gerade der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist der tourismusstärkste Landkreis in Baden-Württemberg“ sagte Rapp. „Tourismus kann in Baden-Württemberg, und für uns hier in der Raumschaft durchaus als systemrelevant bezeichnet werden. Daher ist es notwendig sehr genau zu schauen, in welchem Ausmaß die Branche betroffen ist“ so der Abgeordnete weiter. „Die kürzlich bekanntgegebenen Zahlen der Tourismusbranche waren hervorragend, aber sie spiegeln die Vergangenheit wieder. Derzeit hören wir verstärkt Nachrichten von der Absage von Messen und Großveranstaltungen und auch der damit verbundenen Stornierung von Übernachtungen, was für die Veranstalter wie auch für die Beherberger zu teils großen wirtschaftlichen Einbußen führt“ erläuterte Rapp, der auch betonte, dass gleiches für den Messebau gelte. „Hier könnte zum Beispiel durch eine Stundung des Vorwegsteuerabzugs Liquidität in den Betrieben verbleiben und Fördermittel könnten schneller als geplant ausgezahlt werden“, erklärte Rapp abschließend.

Hintergrund:
Die Absage von Messen und Großveranstaltungen, die Stornierung von Reisen und die Zurückhaltung bei der Buchung von neuen Reisen nimmt zu. Diese durch das Corona-Virus entstandene Entwicklung macht auch vor Baden-Württemberg nicht Halt und führt zu teilweise erheblichen Einnahmeausfällen bei Hotels, Restaurants, Reisbüros und Busunternehmen.

Verspätungen und Ausfälle bei Breisgau-S-Bahn – Abgeordneter Rapp sieht Ministerium in der Pflicht

Verspätungen und Ausfälle bei Breisgau-S-Bahn – Abgeordneter Rapp sieht Ministerium in der Pflicht

Breisgau – Da die Probleme bei der Breisgau-S-Bahn nun schon seit Dezember letzten Jahres anhalten, wollte der Abgeordnete Dr. Patrick Rapp in einer kleinen Anfrage vom Verkehrsministerium wissen, wie diese schnellstmöglich beseitigt werden.
„Ich bin schon etwas irritiert darüber, dass auf der einen Seite das Fahrplankonzept testiert und daraus Ableitungen für den Ausbau gefolgert wurden, aber auf der anderen Seite mehr Gleise als möglichen Lösungsansatz benannt werden“, so Rapp in seiner Bewertung. „Dass dies nun als Grund dafür herhalten soll, dass das Fahrplankonzept bisher nicht umgesetzt werden kann sehe ich schon kritisch, da dies Größen sind, die von vornherein bekannt waren“ so Rapp weiter.
Das Ministerium benannte als Gründe zum einen die zumeist eingleisige Infrastruktur, zum anderen aber auch fehlende Routine des Fahrpersonals was dazu führe, dass die Kuppel- und Flügelvorgänge also das Trennen bzw. das Verbinden zweier Züge zu lange dauere. Durch ein reduziertes Betriebskonzept, bei dem weniger Kuppel-und Flügelungsvorgänge vor allem in Titisee vorkommen, soll der Betrieb nun stabilisiert werden. Hierbei müssen von den Bahnkunden wiederum Umstiege in Kauf genommen werden. „Dies kann nur eine Übergangslösung sein“, sagte hierzu der Abgeordnete. „Ziel muss es sein, das ursprünglich geplante Konzept auch umzusetzen“.
Auch die Zustiegsituation war Teil der Anfrage. Hierzu erklärte das Ministerium, dass die nun eingesetzten Züge länger seien als die Doppelstockwagen vormals und dadurch keine Verschlechterung der Einstiegssituation eingetreten sei. Die Stauerscheinungen seien dadurch begründet, dass die Fahrgäste nur die Türen in Bahnhofsnähe nutzen und die Zustiege im hinteren Bahnhofsbereich außer Acht lassen. Lediglich auf dem Westast in Richtung Breisgau seien die Anzahl der Türen bezogen auf die Sitzplätze zurückgegangen. Dafür sei das Sitzplatzangebot in der Tendenz ausgeweitet worden.
„Wenn dem so ist, dass die Türkapazität ausreichend sein soll um die geplante Taktung zu gewährleisten – wobei ich von Fahrgästen Gegenteiliges höre – dann muss man sich schon die Frage stellen, was nun der Realität entspricht“ so Rapp weiter in seiner Bewertung „und ob hier nicht eine erhebliche Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis liegt“.
„Auch, dass das Ministerium nun Fahrgäste mit Monats-bzw. Jahreskarten entschädigen will halte ich zwar für eine schöne Geste, es hilft den Betroffenen aber nur bedingt“, so der Abgeordnete in seiner abschließenden Beurteilung. „Die Menschen wollen und müssen zuverlässig und pünktlich zu Ihrer Arbeit und zur Schule kommen oder Ihre Anschlussverbindungen erreichen. Zudem wollen wir, dass mehr Menschen auch aus Klimaschutzgründen die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Dann muss aber auch gewährleistet sein, dass sie dies ohne große Verzögerungen bzw. Ausfälle tun können. Hier sehe ich das Verkehrsministerium und den Minister als Hausspitze in der Pflicht, Planungen einzuhalten, Mängel zu beseitigen und vor allem einen reibungslosen Regionalbahnverkehr zu gewährleisten“.