19.05.2017: Forst und Frost im Mittelpunkt / Minister Hauk in Kandern

Kandern – Wie geht es weiter mit der Waldbewirtschaftung in Baden-Württemberg? Dies war die Kernfrage beim Besuch von Minister Peter Hak MdL, der auf Einladung von Dr. Patrick Rapp MdL nach Kandern kam. Durch das Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg bedarf es umfangreicher Änderungen. Hierüber diskutierten die Abgeordneten mit Vertretern aus dem Staats-, Privat- und Kommunalwald. Rund 41.000 Hektar Wald gilt es im Landkreis Lörrach zu betreuen. Ziel müsse es sein die qualitativ hochwertige Forstwirtschaft in Baden-Württemberg zu erhalten, so Rapp. Im Anschluss daran wurde auch über die Frostschäden in der Landwirtschaft und dem Weinbau diskutiert. Hauk und Rapp betonten, dass man die stark betroffenen Landwirte nicht im Regen stehen lasse.

Einsatz für den Ökoweinbau Anhörung von CDU und Grüne zeigt Handlungsdruck auf / Zulassung von Kaliumphosponat gefordert

Stuttgart – Der Öko-Weinbau nördlich der Alpen steckt in einer Krise. Für den ökologischen Weinbau in Deutschland stellt der Befall der Weinreben durch den Falschen Mehltau (Peronospora) ein großes Problem dar, da das bewährte Mittel Kaliumphosphonat Ökowinzern seit 2013 verboten ist. Die Arbeitskreise Ländlicher Raum und Verbraucherschutz von CDU und Grünen haben sich daher im Rahmen einer Anhörung mit Experten und Vertretern aus der Branche ausgetauscht. Man war sich einig, dass es schnellstmöglich eine zonale regionale Zulassung von Kaliumsphosphonat durch die EU brauche.

Dr. Patrick Rapp MdL, Vorsitzender des CDU Arbeitskreises und Reinhold Pix MdL, weinbaupolitischer Sprecher der Grünen, betonten, dass es sowohl eine schnelle, aber auch mittelfristige Lösungen für den ökologischen Weinbau benötige. Ziel müsse es sein möglichst schnell eine zonale regionale Zulassung von Kaliumsphosphonat zu erhalten und gleichzeitig auf nationaler Ebene eine Erhöhung der Verwendung von Kupfer – wie in anderen EU-Staaten – zu erreichen. Man werde hier nochmals gemeinsam aktiv werden. Das Land Baden-Württemberg und die Regierungsfraktionen haben gemeinsam mit den Verbänden schon mehrere Vorstöße unternommen, um eine Wiederzulassung zu erreichen. Dies scheiterte bislang aber an der EU.

Paulin Köpfer, Vorsitzender von ECOVIN Baden, Peter Wohlfahrt, Geschäftsführer vom Badischen Weinbauverband, Dr. Konrad Rühl vom Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie Matthias Wolff von der Beratungsstelle ökologischer Weinbau des Staatlichen Weinbauinstituts in Freiburg schilderten in ihren Impulsvorträgen die aktuelle Problemlagen im ökologischen Weinbau. In der Diskussion mit rund 30 Vertretern aus der Branche und Verbänden wurde deutlich, dass durch das Fehlen der Zulassung von Kaliumsphosphonat viele Winzer vom Umstieg zum Ökoweinbau Abstand nehmen würden. Auch sei es eine Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU, wenn Staaten südlich der Alpen die Wiederzulassung von Kaliumphosponat aus Eigeninteresse blockierten.

Denkmalschutzgelder fließen nach Breisach und in die March

Breisach / March – Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau wird im Rahmen des Denkmalförderprogramms 2017 mehr als 260.000 Euro Zuschüsse für Maßnahmen in Breisach und weitere 28.000 Euro in March-Neuershausen zur Verfügung stellen. Insgesamt drei Maßnahmen werden vom Land in der ersten Tranche des Programms in der Stadt Breisach gefördert. „Es ist wichtig das historische Erbe zu erhalten und zu sanieren“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Rapp. Für die Restaurierung des historischen Glockenstuhls mit den mittelalterlichen Glocken im Nordturm im Breisacher Münster St. Stephan sind 124.270 Euro als Zuschuss vorgesehen, für Gutachten zur vollumfänglichen Zustandserfassung und Standsicherheitsprüfung sind weitere 80.170 für das Stutzmauerwerk „Festspielgelände“ sowie 56.590 Euro für das Stützmauerwerk „Muggensturmstraße 25“ vorgesehen. In March-Neuershausen sind 28.070 Euro für die Restaurierung der Stuckdecke im Chor in der Pfarrkirche (4. Bauabschnitt) geplant.

CDU-Abgeordneter Dr. Patrick Rapp MdL kritisiert Äußerungen des Landesverkehrsministers / „Es gibt keinen Grund an der B31 West zu Zweifeln“

Kaiserstuhl / Hochschwarzwald – „Es gibt keinen Grund am Weiterbau der B31 West zu Zweifeln. Der Bund hat dem Land den klaren Auftrag gegeben das Vorhaben weiterzuführen. Die aktuellen Planungen im Regierungspräsidium zur Trassenführung seien zwar schwierig haben bislang aber keine K.O.-Kriterien für das Projekt aufgezeigt. Die Region braucht die B31 West“, so der CDU Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Rapp. Vor diesem Hintergrund kritisiert Rapp die Aussage des Landesverkehrsministers Winfried Hermann MdL beim Bürgerdialog des Kabinettsausschuss Ländlicher Raum. Hermann hatte in Frage gezogen, ob die Straße – trotz des klaren Auftrags des Bundes – rechtlich überhaupt gebaut werden könne. Der CDU-Abgeordnete hat sich daher mit einem Brief an den Minister gewandt und ihn aufgefordert das Projekt positiv zu begleiten und keine neuen Zweifel zu säen.

Kreisverkehr und Querspange in Tunsel werden vom Land gefördert

Rapp MdL: „Ein wichtiger Baustein zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“

Bad Krozingen – Der CDU Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Rapp freut sich über die offizielle Aufnahme des Projekts Tunseler Kreisverkehr (B3/K 4983) mit dem Bau der Querspange in die Liste der 2017 zu fördernden kommunalen Straßenbaumaßnahmen im Regierungsbezirk Freiburg. „Das ist eine gute Nachricht für Bad Krozingen und alle Autofahrer. Durch die Maßnahme wird die Verkehrssicherheit deutlich erhöht“, so Rapp.

Demnach unterstützt das Land im Rahmen des LGVFG (Landesgemeindefinanzierungsgesetz) die Träger des Vorhabens, also den Landkreis Breigau-Hochschwarzwald und die Stadt Bad Krozingen, mit einer Gesamtsumme von 615.000 €. Von den Zuwendungen gehen allein 429.000 € an die Stadt Bad Krozingen, weitere 186.000 Euro fließen als Zuschuss an den Landkreis. Das gesamte Bauvorhaben hat ein Volumen von 2.346.000 €.

Rapp, der sich seit Jahren vehement für eine Verbesserung der Verkehrssituation an der unfallträchtigen Kreuzung der B3/K 4983 eingesetzt und sich zuletzt im März 2017 an das Verkehrsministerium gewandt hatte, sagte: „Es hat sich gelohnt hier am Ball zu bleiben, nachdem die Maßnahme zunächst nicht im Förderprogramm 2015-2019 eingestellt war. Ich habe daher mehrfach für die Dringlichkeit der wichtigen Baumaßnahme geworben“.

Hintergrund:

Das Land fördert 2017 den Bau von Straßen der Gemeinden und Kreise mit insgesamt 106 Millionen Euro nach dem LGVFG. Primär dienen diese Maßnahmen der Verbesserung der Verkehrssicherheit. Sie sind aber auch ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur.

Land unterstützt vom Frost betroffene Obstbauern und Winzer / CDU-Abgeordneter Rapp begrüßt Maßnahmen der Landesregierung

Markgräflerland/Kaiserstuhl. Die Frostnächte Mitte April haben bei vielen Obstbauern und Winzern im Land, aber auch besonders im Markgräflerland und am Kaiserstuhl zu großen Schäden geführt. Das Land Baden-Württemberg wird den stark betroffenen Wintern und Obstbauern zur Seite stehen. Die Landesregierung hat heute die Frostschäden als Naturkatastrophe eingestuft und macht damit den Weg für Unterstützungsmaßnahmen frei. „Ich begrüße die Unterstützung der Landesregierung. In der vergangenen Woche habe ich mir selbst ein Bild von den enormen Schäden gemacht. Die besonders stark betroffenen Landwirte brauchen kurzfristige Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität, aber auch Unterstützung, wenn die Ernteausfälle kommen und konkret bezifferbar sind“, so der CDU-Abgeordnete Dr. Patrick Rapp MdL.

„Wir müssen auch über einen Zuschuss zu Mehrgefahrenversicherungen zu diskutieren. Für Landwirte können solche Ereignisse existenzbedrohend sein. Zwar gibt es auch Mehrgefahrenversicherungen, doch nur wenige Landwirte schließen solche Versicherungen aufgrund der hohen Prämien ab. Wir sollten daher diskutieren, ob es nicht sinnvoll wäre, wie in anderen EU-Staaten Zuschüsse für eine Mehrgefahrenversicherung zu gewähren“.

 

Hintergrund:

Die Folgen der Frostnächte für die Obstbauern und Winzer im Land sind teils dramatisch. Landesweit wird nach ersten Rückmeldungen damit gerechnet, dass rund ein Viertel der Reben sehr starke Schäden aufweisen oder komplett zerstört sind, beim Steinobst sogar drei Viertel, auch beim Kernobst und Strauchbeeren gibt es große Schäden. Wichtig sei, für die Frage wie groß der Schaden ist, nun die Witterung, das genaue Schadenausmaß werde erst dann klar sein.

Sulzburg / Markgräflerland. Die Frostnächte Mitte April haben bei vielen Obstbauern und Winzern im Land, aber auch besonders im Markgräflerland zu großen Schäden geführt. Der CDU-Abgeordnete Dr. Patrick Rapp MdL hat sich in Sulzburg selbst ein Bild vom Schadensausmaß gemacht. Rapp sagte den Winzern und Obstbauern zu, dass das Land sie nicht im Regen stehen lasse. Derzeit werden Maßnahmen zur kurz-, mittelfristigen- und langfristigen Unterstützung im Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geprüft. Viele Winzer und Obstbauern berichteten von Schäden von 70 Prozent und mehr. Rapp sprach sich in diesem Zusammenhang auch dafür aus, über einen Zuschuss zu Mehrgefahrenversicherungen zu diskutieren.

Die Folgen der Frostnächte für die Obstbauern und Winzer im Land sind teils dramatisch. Landesweit wird nach ersten Rückmeldungen damit gerechnet, dass rund ein Viertel der Reben sehr starke Schäden aufweisen oder komplett zerstört sind, beim Steinobst sogar drei Viertel, auch beim Kernobst und Strauchbeeren gibt es große Schäden. Winzer aus Sulzburg erinnerten daran, dass die jetzigen Frostereignisse teilweise noch schlimmer seien als die bisher größten Schäden 1974. Gerade in vielen nun betroffenen Lagen hätten die Winzer und Obstbauern nicht mit solchem Frost gerechnet, zumal die Pflanzen dieses Jahr deutlich früher als sonst ausgetrieben haben und daher besonders betroffen sind. Wichtig sei, für die Frage wie groß der Schaden ist, nun die Witterung, das genaue Schadenausmaß werde erst dann klar sein. In St. Ilgen konnte sich Rapp mit rund 20 Winzern ein erstes Bild von den Frostschäden machen. Bürgermeister Dirk Blens bat Rapp die Sorgen der Winzer und Obstbauern nach Stuttgart zu tragen.

„Wir werden wie bei großen Schadensereignissen in den vergangenen Jahren die Landesregierung um Prüfung bitten, welche kurzfristigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität der betroffenen Betriebe möglich sind“, so Rapp, der auch Vorsitzender des Arbeitskreises Ländliche Raum und Verbraucherschutz der CDU-Landtagsfraktion ist. „Für Landwirte können solche Ereignisse existenzbedrohend sein. Zwar gibt es auch Mehrgefahrenversicherungen, doch nur wenige Landwirte schließen solche Versicherungen aufgrund der hohen Prämien ab. Wir sollten daher diskutieren, ob es nicht sinnvoll wäre, wie in anderen EU-Staaten Zuschüsse für eine Mehrgefahrenversicherung zu gewähren“

„Die ersten Rückmeldungen aus dem Land zeigen, dass viele Landwirte mit großen Frostschäden rechnen müssen. Die Schadensereignisse in der Landwirtschaft durch Frost oder Hagel nehmen stetig zu. Auch vor einem Jahr hatten wir ebenfalls Frostschäden im Wein- und Obstbau zu verzeichnen. Besonders schlimm war es im Frühjahr 2011, als rund  3500 Hektar sehr stark geschädigt wurden. Immer wieder haben wir auch große Ernteeinbußen durch Hagel. Für Landwirte können solche Ereignisse existenzbedrohend sein. Zwar gibt es auch Mehrgefahrenversicherungen, doch nur wenige Landwirte schließen solche Versicherungen aufgrund der hohen Prämien ab. Wir sollten daher diskutieren, ob es nicht sinnvoll wäre, wie in anderen EU-Staaten Zuschüsse für eine Mehrgefahrenversicherung zu gewähren.

 

Es war ein richtiger erster Schritt, dass zum Jahr 2013 der Steuersatz auf Versicherungen gegen Wetterrisiken wie Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmung erheblich abgesenkt gesenkt wurde. Jetzt müssen wir über den zweiten Schritt nachdenken. Ich werde dazu auch eine parlamentarische Initiative auf den Weg bringen, um die Möglichkeiten einer Unterstützung bei der Mehrgefahrenversicherung zu prüfen. Nach einer Erhebung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft fördern drei Viertel aller EU-Länder den Risikoschutz ihrer Landwirte vor Wetterextremen mit europäischen und/oder nationalen Geldern. Neben einer mittel- und langfristigen Lösung braucht es auch im Einzelfall kurzfristige Unterstützungsmaßnahmen. Wir werden daher analog zu den Schadensereignissen in den vergangenen Jahren die Landesregierung um Prüfung bitten, welche kurzfristigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität der betroffenen Betriebe möglich sind.“

Kaiserstuhl – Das Naturzentrum Kaiserstuhl leistet eine wertvolle Arbeit und verbindet Naturschutz, Tourismus und Weinbau. Seit 19 Jahren wird dieses Zentrum in Ihringen überwiegend ehrenamtlich betreut und ist für 5000 Besucher im Jahr eine wichtige Anlaufstelle. Das Naturzentrum und der Schwarzwaldverein als Träger wollen die Einrichtung nun auf eine neue Basis stellen und haben sich daher vor kurzem mit dem Landtagsabgeordneten Dr. Patrick Rapp (CDU) zu einem Gespräch getroffen. Kernfrage dabei war, ob und wie es eine institutionelle Förderung durch das Land Baden-Württemberg geben kann.

 

„Das Naturzentrum und die Mitarbeiter leisten einen wichtigen Beitrag für den Tourismus aber auch den Naturschutz. Besonders hervorzuheben ist der integrative Ansatz des Zentrums, der den Weinbau, den Naturschutz und den Tourismus zusammenbringt“, so Rapp. Der Abgeordnete hat sich daher nun an das Umweltministerium gewandt und gefragt, ob und wie eine Landesförderung aussehen könnte, nachdem der zuständige Staatssekretär André Baumann eine solche Förderung bei einem Vor-Ort-Termin in Aussicht gestellt, aber bislang nicht konkretisiert hat. Gerade im Naturschutz gebe es – im Gegensatz zu anderen Bereichen – auch über die kommenden Jahre einen deutlichen Anstieg der Landesmittel, Rapp. Ein integrativer Ansatz wie das Naturzentrum Kaiserstuhl könne hier in die Fläche wirken und die Bürger und Touristen sensibilisieren. Auch für den Weinbau und die Vermarktung des Weines könne das Zentrum eine wichtige Anlaufstelle sein. Reinhold Treiber, der die Einrichtung leitet, betonte wie wichtig das Miteinander von Naturschützern und Nutzern sei. Der Kaiserstuhl Tuniberg biete eine einmalige Kulturlandschaft und könne ein Vorbild für das Zusammenwirken von Naturschutz und Weinbau sein. „Ein hochwertiger Tourismus sichert die Landnutzung und den Naturschutz in der Fläche“, so Treiber. Die Vertreter des Schwarzwaldvereins verwiesen darauf, dass es eine größere Präsentations- und Anlaufstelle am Kaiserstuhl in Form des Naturzentrums brauche, doch hierzu das Geld fehle. Langfristiges Ziel das jetzige Naturzentrum zu einem Tourismus-, Geologie-, Natur- und Bildungszentrum Kaiserstuhl weiterzuentwickeln.

Landkreis – „Ich freue mich, dass die Weinbergs- und Felderfahrten insbesondere am Kaiserstuhl auch in Zukunft möglich sind, nachdem viele Winzer und Landwirte verunsichert waren, ob sie diese Fahrten noch anbieten dürfen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat nun dargelegt, dass solche Weinbergs- und Felderfahrten im Rahmen der Brauchtumspflege unter bestimmten Kriterien auch weiterhin zulässig sind“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Rapp.

 

Landwirtschaftliche Betriebe bieten häufig Fahrten mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu touristischen Zwecken an, bei denen sie Personen auf dem Anhänger befördern. In jüngster Zeit gab es hinsichtlich der Auflagen und Genehmigung durch die Landratsämter eine große Verunsicherung, ob die Fahrten künftig noch möglich sind. „Die Weinbergsfahrten sind eine touristische Bereicherung und vermitteln vor Ort in den Weinbergen Wissen rund um den Wein und die Natur“, so der CDU-Abgeordnete Rapp. Rapp hat sich daher mit einer parlamentarischen Initiative an die Landesregierung gewandt (DRS 16/1807). Das Ministerium weist nun darauf hin, dass eine durch Behörden erteilte Ausnahmegenehmigung (von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung) grundsätzlich  für örtliche Brauchtumsveranstaltungen nicht erforderlich sei. Felderfahrten und Weinbergsfahrten können in diesem Sinne auch als örtliche Brauchtumsveranstaltungen angesehen werden. Es darf aber keine Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Darüber hinaus gibt es gewisse Vorgaben für die Zugmaschine (eigenes Kennzeichen, Schrittgeschwindigkeit, Versicherung). Gleichwohl ist dem Ministerium bekannt, dass die Landratsämter dies bislang unterschiedlich handhaben, weshalb das Ministerium für Verkehr dies zum Anlass nehmen wird dies bei einer Besprechung mit den Regierungspräsidien anzusprechen.