Landkreis – „Ich freue mich, dass die Weinbergs- und Felderfahrten insbesondere am Kaiserstuhl auch in Zukunft möglich sind, nachdem viele Winzer und Landwirte verunsichert waren, ob sie diese Fahrten noch anbieten dürfen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat nun dargelegt, dass solche Weinbergs- und Felderfahrten im Rahmen der Brauchtumspflege unter bestimmten Kriterien auch weiterhin zulässig sind“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Rapp.

 

Landwirtschaftliche Betriebe bieten häufig Fahrten mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu touristischen Zwecken an, bei denen sie Personen auf dem Anhänger befördern. In jüngster Zeit gab es hinsichtlich der Auflagen und Genehmigung durch die Landratsämter eine große Verunsicherung, ob die Fahrten künftig noch möglich sind. „Die Weinbergsfahrten sind eine touristische Bereicherung und vermitteln vor Ort in den Weinbergen Wissen rund um den Wein und die Natur“, so der CDU-Abgeordnete Rapp. Rapp hat sich daher mit einer parlamentarischen Initiative an die Landesregierung gewandt (DRS 16/1807). Das Ministerium weist nun darauf hin, dass eine durch Behörden erteilte Ausnahmegenehmigung (von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung) grundsätzlich  für örtliche Brauchtumsveranstaltungen nicht erforderlich sei. Felderfahrten und Weinbergsfahrten können in diesem Sinne auch als örtliche Brauchtumsveranstaltungen angesehen werden. Es darf aber keine Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Darüber hinaus gibt es gewisse Vorgaben für die Zugmaschine (eigenes Kennzeichen, Schrittgeschwindigkeit, Versicherung). Gleichwohl ist dem Ministerium bekannt, dass die Landratsämter dies bislang unterschiedlich handhaben, weshalb das Ministerium für Verkehr dies zum Anlass nehmen wird dies bei einer Besprechung mit den Regierungspräsidien anzusprechen.

Kaiserstuhl/Makrgräflerland – „Ich freue mich, dass die Region vom Städtebauförderprogramm des Landes mit mehr als 4 Millionen Euro profitiert. Viele wichtige städtebauliche Maßnahmen und Impulse können dadurch gesetzt werden. Insgesamt 10 Maßnahmen im Wahlkreis Breisgau werden mit der Förderrunde 2017 berücksichtigt“, so der CDU-Abgeordnete Dr. Patrick Rapp. Besonders profitieren wird die Stadt Bad Krozingen. Hier fließen rund 1,5 Millionen Euro für das Erneuerungsgebiet an der B3. Darüber hinaus erhält Bad Krozingen 78.000 Euro aus dem Bund-Länder-Investitionspakt soziale Integration im Quartier für die Schaffung eines Skateparks. In der Stadt Staufen werden der Bereich Stadtkern-Spital und der Bereich Schladerer-Kapuzinerhofareal mit insgesamt 440.000 Euro gefördert. Für den Ortskern in Eschbach fließen 500.000 Euro. Gefördert werden zudem Maßnahmen in Badenweiler (Wilhelmstraße/Zöllinplatz) mit 300.000 Euro, der Ortskern in Buggingen-Seefelden mit 300.000 Euro, die Ortsmitte III in Neuenburg am Rhein mit 200.000 Euro, die Ortsmitte in Sulzburg-Laufen mit 350.000 Euro sowie der Stadtkern in Vogtsburg-Oberrotweil mit 400.000 Euro. „Mit dem Städtebauprogramm setzt das Land seit vielen Jahrzehnten auf die Stärkung der Innenentwicklung, den Erhalt und die zeitgemäße Fortentwicklung von Innenstädten und sorgt dafür, dass die Innenstädte auch in kleineren Städten und Gemeinden attraktiv bleiben“, so Rapp.

Das ELR-Programm ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung des Ländlichen Raums. Es freut mich, dass 46 Maßnahmen im Wahlkreis Breisgau mit einem Volumen von über 2,9 Million Euro gefördert werden. Damit können neue Impulse und Projekte sowohl im privaten, kommunalen als auch im gewerblichen Bereich angestoßen werden. Gerade mit Blick auf die angespannte Wohnraumsituation sind die geförderten Maßnahmen hier eine weitere Entlastung. Auch für kleine und mittelständische Betriebe ist das ELR-Programm eine wichtige Stütze bei der Betriebserweiterung.

 

Gefördert werden Maßnahmen in Ballrechten-Dottingen, Breisach am Rhein (Grezhausen und Oberrimsingen), Ebringen, Eschbach (Gewerbepark), Hartheim am Rhein (Hartheim und Bremgarten), Merdingen, Neuenburg (Steinenstadt), Staufen (Grunern), Sulzburg, Ehrenkirchen (Kirchhofen, Scherzingen), Vogtsburg (Achkarren, Burkheim), Kandern (Sitzenkirch) sowie Schliengen (Obereggenen). Im Bereich Dreisamtal/Hochschwarzwald werden Maßnahmen in Eisenbach (Schollach, Oberbränd), Friedenweiler, Rötenbach, Kirchzarten (Himmelreich, Zarten), Lenzkirch, Oberried (Oberried und Hofsgrund), St. Märgen, St. Peter, Schluchsee (Faulenfürst) und Stegen (Oberbirken) gefördert.

 

Die Förderungen reichen je nach Projekt von 20.000 Euro bis zu 200.000 Euro. Die geförderten Maßnahmen im Wahlkreis Breisgau umfassen sowohl private Vorhaben zur Nutzung von Wohnraum, als auch Investitionen in den Bereich Gewerbe und Tourismus sowie kommunale Vorhaben. Die Förderungen reichen je nach Projekt von 9900 Euro bis zu 500.000 Euro. Die geförderten Maßnahmen umfassen sowohl kommunale Vorhaben, private Maßnahmen zur Nutzung von Wohnraum, als auch Investitionen in den Bereich Gewerbe und Tourismus. Größter Punkt ist der Umbau und die Erweiterung der Mehrzweckhalle. Hierzu sind 500.000 Euro vorgesehen.

 

Landesweit werden in diesem Jahr 1050 Projekte mit einem Volumen von 62 Millionen Euro aus dem ELR-Programm gefördert. Über die Hälfte der Gelder fließt in den Förderschwerpunkt Wohnen. Damit sollen Projekte zur Aktivierung leerstehender Gebäude, zur Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse und attraktiver Ortskerne unterstützt werden. Neben der Innenentwicklung und Wohnraumförderung wird auch die Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung gefördert.

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