Der Landtag von Baden-Württemberg
Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes. Die Abgeordneten entscheiden als Vertreter des ganzen Volkes über die laufenden politischen Fragen.
Sie sind dabei nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.
Das Parlament
Gesetze zu verabschieden ist die vornehmste und wichtigste Aufgabe der demokratischen Volksvertretung. Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt. Die dritte, rechtsprechende Gewalt ist unabhängigen, nur dem Gesetz unterworfenen Richtern anvertraut.
Der Landtag kann mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten Gesetze beschließen. Die Landesverfassung kann vom Landtag geändert werden, wenn bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Zweidrittelmehrheit, die jedoch mehr als die Hälfte seiner Mitglieder betragen muss, es beschließt.
Eine weitere wesentliche Aufgabe des Landtags besteht in der Wahl anderer Verfassungsorgane: Er wählt in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung. Außerdem wählt er den Präsidenten und die Mitglieder des Staatsgerichtshofes. Auch die Ernennung des Präsidenten des Rechnungshofes und des Landesbeauftragten für Datenschutz erfordert die Zustimmung des Landtags.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Landtags von Baden-Württemberg.
Die Arbeitsweise
Der Landtag kontrolliert das Handeln der Regierung. Dieser Verfassungsauftrag macht einen wesentlichen Teil des Alltagsgeschehens im Landesparlament aus. Dem Landtag steht hierfür ein vielfältiges Instrumentarium an Einwirkungsmöglichkeiten zur Verfügung, etwa das Recht des Plenums und der Landtagsausschüsse, Regierungsmitglieder herbeizuzitieren, damit diese dem Parlament Rede und Antwort stehen.
Gremien
Im Sinne einer effizienten Arbeitsteilung und gründlichen Vorbereitung seiner Beratungen und Beschlüsse setzt der Landtag eine ganze Reihe von Gremien, Ausschüssen und Kommissionen ein.
Dr. Patrick Rapp MdL war in der vergangenen Wahlperiode (2016-20121) Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Die CDU-Landtagsfraktion
Die CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg ist eine von fünf Landtagsfraktionen. Machen Sie sich ein Bild von unseren Themen und unseren Abgeordneten.
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