Land verwehrt zeitnahe Konrektorenstelle für Löffinger Grundschule

CDU-Abgeordneter Rapp kritisiert Kultusministerium

Löffingen – Die Grundschule Löffingen mit ihrer Außenstelle in Göschweiler wird auch zum kommenden Schuljahr keine Konrektorenstelle bekommen. Dies hat der baden-württembergische Kultusminister Andreas Stoch MdL auf Nachfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Patrick Rapp mitgeteilt. Erst mit dem Staatshaushalt 2017/2018 könne eine Konrektorenstelle geschaffen werden, so der Kultusminister. Dies bedeutet dann drei Jahre keine Konrektorenstelle für die Löffinger Schule. Rapp hatte sich an den Minister gewandt, nachdem der Stadt Löffingen mitgeteilt wurde, dass die Ausschreibung einer Konrektorenstelle zum Schuljahr 2015/2016 verwehrt wurde.

„Die Landesregierung hat erst jüngst einen Nachtragshaushalt beschlossen und im April in den Landtag eingebracht. Wohltaten werden über das ganze Land verteilt, aber für die benötigte Konrektorenstelle ist wohl kein Geld da“, kritisiert Rapp. Die Forderung von Rapp die Konrektorenstelle im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass dort nur bildungspolitische Schwerpunktmaßnahmen der Landesregierung berücksichtigt würden. „Die Konrektorenstelle wird deshalb leider voraussichtlich erst im Haushalt 2017/2018 etatisiert werden können“, schreibt der Minister.

Das Land sollte hier seiner Verantwortung nachkommen, so Rapp. In Löffingen habe man ja extra den Weg der Neustrukturierung der Grundschulen gewählt, damit hier auch wieder eine Konrektorenstelle geschaffen werde. Auch vor dem Hintergrund dass die derzeitige Schulleiterin ihr Amt zum Schuljahresende niederlegt und auch ein Nachfolger dann weitere zwei Jahre ohne Konrektor auskommen muss, sei dies eine falsche Entscheidung. „Für die bildungspolitischen Lieblingsprojekte der grün-roten Regierung ist immer Geld da, für solche strukturell wichtige Anliegen aber nicht“, bedauert Rapp.

Im Herbst 2013 hatte der Löffinger Gemeinderat einen Antrag zur Neustrukturierung der Grundschulen beschlossen, der auch 2014 genehmigt wurde. Das Kultusministerium führt nun an, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung des Staatshaushaltsplans 2015/2016 im Mai 2014 die Schülerzahl – der damaligen noch alleinigen Grundschule Löffingen mit 169 – unter dem Schwellenwert von 180 gelegen habe und Löffingen deshalb keinen Anspruch auf die Konrektorenstelle habe – obwohl die Neustrukturierung bereits genehmigt war und damit klar war, dass zum Schuljahr 2014/2015 die notwendige Schülerzahl klar überschritten wurde. Gleichzeitig hat das Land aber eine Rektorenstelle eingespart. Dass wohl der Stadt bei der Entscheidung die zeitnahe Schaffung der Konkretorenstelle in Aussicht gestellt wurde, wird vom Ministerium ignoriert.

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