Rapp begrüßt Initiative des Tourismusministers zu klaren Perspektiven für die Gastronomie- und Tourismusbranche

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Ländlicher Raum und Verbraucherschutz und tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Patrick Rapp MdL unterstützt die Initiative des Tourismusministers Guido Wolf MdL (CDU) zu klaren Perspektiven für die Gastronomie- und Tourismusbranche

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen bringen den Tourismus zum Erliegen. Daher fordert die Union erste Lockerungen unter strengen Auflagen im Gastronomie- und Tourismussektor. In unserer Region ist der Tourismus als Wirtschaftsfaktor unabdingbar. „Jetzt in der noch anhaltenden Krise gilt es Strukturen zu entwickeln und zu schaffen, die nach und nach einen Neustart ermöglichen und die für die Betroffenen eine klare, wegweisende Perspektive aufzeichnen“, so Rapp.
Hierzu gehört, dass Gaststätten, Hotels und (Freizeit-) Parks sowie Ausflugsziele zunächst mit reduzierten Kapazitäten wieder öffnen. Dies gelte auch für Angebote wie „Ferien auf dem Bauernhof“, Campingplätze, Ferienwohnungen und Pensionen.
Unsere Gastronomen und Hotelliers sind die tragenden Säulen im Tourismus. In der Zeit nach der Krise werden die Gastronomen zunehmend auch die Speerspitzen für Qualität bei der Ernährung sein und auch zur Schaffung eines neuen Bewusstseins im Umgang mit regional erzeugten Lebensmitteln beitragen. Unsere Gastgeber und Beherberger stehen für Werthaltigkeit im Tourismus.
Da die Sommersaison erst am Anfang steht, kann ein bereits entstandener wirtschaftlicher Schaden durch entsprechende Maßnahmen zumindest begrenzt werden. Trotz allem sind flankierende Maßnahmen erforderlich.

Die Union hält daher zur Überwindung der Krise ein auf den Tourismus zugeschnittenes Investitionspaket u.a. verbunden mit dauerhaften steuerlichen Anpassungen für dringend geboten.
„Hilfen dieser Art sind eine Perspektive für einen Wirtschaftszweig den es unbedingt zu erhalten gilt. Insbesondere die Gastronomieangebote im ländlichen Raum sind von besonderer Bedeutung, es kann nicht gewollt sein, dass es hier zu Schließungen kommt“, so Rapp in seinen Ausführungen.

Lockerung für Geschäfte und Betriebe: Auch die Gastronomie- und Tourismusbranche benötigt zwingend eine positive Perspektive!

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Ländlicher Raum und Verbraucherschutz und Tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Patrick Rapp MdL sagte heute zum Thema Lockerungen für Geschäfte und Betrieb: „Auch die Gastronomie- und Tourismusbranche benötigt zwingend eine positive Perspektive!“

„Für uns alle sind die nun bevorstehenden Lockerungen verschiedener Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie ein wichtiges Zeichen. Es ist klar, dass bei diesen Lockerungen strenge Maßstäbe zum Schutze der Gesundheit angelegt werden müssen und auch nicht alle Bereiche gleich behandelt werden können. Trotzdem ist es aus meiner Sicht unerlässlich, dass auch dem Gastronomie- und Tourismusbereich eine Perspektive geboten wird. Aktuell werden diese von allen Lockerungen ausgenommen und viele Betriebe sehen sich daher, trotz der aktuellen Hilfen, einer Existenzbedrohung ausgesetzt. Insbesondere die Gastronomieangebote im Ländlichen Raum sind von besonderer Bedeutung, es kann nicht gewollt sein, dass es hier zu Schließungen kommt“, erklärte der Tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Patrick Rapp MdL.
„Für die Gastronomie sind Abstandsregelungen in den Gasträumen möglich – auch zeitlich versetzte Öffnungszeiten sind denkbar. Im Bereich der Beherbergung gilt dies entsprechend. Auch hier sind Belegungen steuerbar. In beiden Bereichen können die allgemeinen Vorgaben (nur Familien oder max. zwei Personen) klar und unkompliziert eingehalten werden. Dies gilt auch für Angebote wie „Ferien auf dem Bauernhof“, sagte Rapp weiter. „Zudem hat sich in den letzten Wochen gezeigt, dass die Menschen in Baden-Württemberg verantwortungsvoll mit der Situation umgehen und Vorgaben beachtet werden. Hier fordere ich die Landesregierung auf, auch für den Gastronomie- und Tourismusbereich erste Lockerungen zu ermöglichen und den Betrieben eine Perspektive zu bieten“ so Rapp abschließend.

Anpassungen Soforthilfen Corona-Pandemie

Aktuell wurde das Soforthilfe Programm an zwei wesentlichen Punkten geändert:

– die Soforthilfen werden auf die landwirtschaftlichen Betriebe ausgeweitet,
– die Soforthilfe-Kriterien sind dahingehend verändert, dass das Privatvermögen nicht herangezogen wird,

– ferner übermittele ich Ihnen Information zu den steuerlichen Erleichterungen (siehe Datei/Anhang).

Mit Blick auf die Soforthilfe haben wir von der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut folgende Information:

Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren.
Die jetzt vorliegende Vorgehensweise ist bundeseinheitlich. Durch eine gemeinsame Definition des Begriffs der „existenziellen Notlage“ wurde erreicht, dass: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren.
Konkret muss der Antragsteller versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen. Dies liegt dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Dies gilt rückwirkend für alle Anträge seit dem Start der Soforthilfe.
Anträge, die bereits in den letzten Tagen eingereicht worden seien, werden allein an diesem Maßstab beurteilt, Angaben werden nur auf dieser Grundlage überprüft.

Weiterhin will ich darauf hinweisen, dass wir in den folgenden Wochen weitere Modifizierungen vornehmen werden, um weitere Unklarheiten und Unschärfen in der kommenden Phase beseitigen zu können.

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/erleichterungen-bei-foerderbedingungen-fuer-hilfsprogramm-fuer-baden-wuerttembergische-wirtschaft-1/
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/landwirtschaftsminister-und-wirtschaftsministerin-machen-weg-zur-sicherung-der-liquiditaet-fuer-alle-m/

Informationen zu den Wirtschaftshilfen des Bundes und des Landes

Wir stehen vor turbulenten Zeiten. Das Coronavirus stellt Sie als Unternehmer, mich als Politiker und die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Eines vorweg: Ich habe kein Verständnis dafür, dass scheinbar viele Menschen den Ernst der aktuellen Situation noch nicht erkannt haben. Um die exponentielle Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen, trifft die Landesregierung in Baden-Württemberg daher weitreichende Maßnahmen.

Seit dem 18. März müssen u.a. Einzelhandelsverkaufsstellen, Museen, Kinos, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Eisdielen und Clubs und Diskotheken geschlossen bleiben. Zusammenkünfte von mehreren Personen, auch auf Spielplätzen, in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie in Kirchen, Moscheen und Synagogen sind ebenfalls untersagt. Wenn möglich sollte jeder persönliche Sozialkontakte vermeiden und das eigene Zuhause nicht verlassen.
Ab 20. März werden die Vorgaben noch einmal verschärft. Alle Restaurants werden ab dann geschlossen: Lieferung und Bestellung bleibt möglich.

Ausdrücklich offen bleiben u.a. Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen und Banken.

All diese Maßnahmen werden jedoch nur wirken, wenn alle Menschen in Baden-Württemberg diese weitreichenden Maßnahmen mit einer deutlichen Einschränkung des Alltags akzeptieren und berücksichtigen.

Die Maßnahmen stellen unsere Handwerker und unseren Mittelstand – klein wie groß – und unsere Gewerbetreibenden sowie in besonderem Maß die Gastronomie vor gigantische Herausforderungen. Hierzu möchte ich Ihnen in dieser schwierigen Situation Hilfestellungen geben – und alles in meiner Macht stehende tun, um die Liquidität in Ihrem Unternehmen und damit ihr Unternehmen zu stützen und damit Arbeitsplätze zu sichern.

Folgende Informationen und Hilfestellung möchte ich Ihnen geben:

Der Bund hat ein weitreichendes Maßnahmenbündel geschnürt, durch welches Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität ausgestattet werden sollen, damit sie gut durch die Krise kommen. Sie können das Maßnahmenpaket unter folgendem Link abrufen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14

Unserer Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL bin ich dankbar, dass Sie sich bereits am Freitag mit den Spitzen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften, Kammern und Verbänden sowie der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit getroffen hat, um zu einer gemeinsamen Lagebeurteilung für die baden-württembergische Wirtschaft zu kommen, die vorhanden Hilfsinstrumente zu bewerten und über weitere mögliche und notwendige Maßnahmen zu beraten. Die bereits angekündigten Hilfsmaßnahmen für Unternehmen im Land müssen schnellstmöglich umgesetzt werden. Umfangreiche und informative Übersichten zu den Instrumenten und Maßnahmen der unmittelbaren Krisenintervention hat das Wirtschaftsministerium auf einer eigens geschalteten Website (https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/) zusammengestellt. Die Website wird permanent aktualisiert und ergänzt.

Liquidität sichern
Die CDU-Landtagsfraktion hat die Aktivierung der Risikorücklagen im Landeshaushalt in voller Höhe gefordert. Auf der gestrigen Sondersitzung des Landtags machen wir hierfür im parlamentarischen Verfahren den Weg frei. Zusätzlich zu den bereits angekündigten Hilfsmaßnahmen für Unternehmen im Land haben wir damit den Ermächtigungsbetrag zur Übernahme von Bürgerschaften in § 5 Abs. 1 StHG für die Jahre 2020 und 2021 von bisher 200 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro erhöht.

Außerdem haben wir veranlasst, dass die Bürgschaftsbanken künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden können, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen. Die Bürgschaftsbank kann außerdem künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro verbürgen, anstatt wie bisher 1,25 Millionen Euro. Dies soll zu einer Beschleunigung der Prozesse führen. Ein weiterer sinnvoller Ansatz kann die Erhöhung der Rückbürgschaftsquote des Landes von bislang 26 auf künftig 31 Prozent sein, was derzeit noch diskutiert wird. Dies könnte zu einer Entlastung der Bürgschaftsbank führen, die dann ein geringeres eigenes Risiko zu tragen hätte.

Um von Seiten des Landes weitreichende Sofortmittel zu gewährleisten, hat der Landtag von Baden-Württemberg gestern ebenfalls die Coronavirus-Pandemie als eine Naturkatastrophe im Sinne des § 18 Abs. 6 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) eingestuft. Damit kann von den Vorgaben der Schuldenbremse nach § 18 Abs. 1 bis 5 LHO abgewichen werden.

Das ist die Grundlage für Soforthilfen von Seiten des Landes. Gemeinsam mit unserer Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut MdL und mit meinen Kollegen der CDU habe ich mich in den letzten Tagen für schnelle, unbürokratische Soforthilfen eingesetzt. Nach anfänglichen Bedenken von Seiten des Koalitionspartners und einer Sondersitzung der CDU-Landtagsfraktion mit dem Ministerpräsidenten und der Finanzministerin, konnten wir uns durchsetzen. Eine andere Entscheidung wäre nicht vermittelbar gewesen, aber leider zeigt sich hier die Haltung mancher Regierungsmitglieder. An dieser Stelle freue ich mich, dass sich unser Engagement gelohnt hat. Ich bin froh, dass wir als Parlament die Ermächtigung beschlossen haben, dass diese absolut notwendige Maßnahme von der Landesregierung durchgeführt werden kann. Wir haben den Druck auf den Ministerpräsident und den Koalitionspartner maximiert, dass wir gemeinsam schnell zu einer guten Lösung für unsere Wirtschaft und unser Land kommen. Weitere Informationen und die Beantragung werden zeitnah auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums abrufbar sein.
Ich habe von mehreren Seiten schon mitbekommen, dass die Hausbanken auf Anfragen noch sehr detaillierte Informationen einfordern. Das Vorgehen hängt mit den Basel-Vorschriften infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise zusammen. Um die Hilfskredite möglichst unkompliziert zu ermöglichen, wird gerade auf eine Notifizierung der EU gedrängt. Angesichts der Dringlichkeit und der Verlautbarungen aus Brüssel ist hier mit einer zeitnahen Lösung zu rechnen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/meldung/pid/liquiditaetshilfen-fuer-unternehmen-laufen-an/.

Zusammen mit meiner Fraktion werde ich mich dafür einsetzen, dass bei den zinslosen Hilfskrediten eine Tilgungsfreistellung für die ersten Monate berücksichtigt wird. Nur dadurch kann die Liquidität wirksam erhalten werden. Ebenso wollen wir auf Bundesebene eine Aussetzung von Steuervorauszahlungen erreichen.

Steuern
Wenden Sie sich bitte grundsätzlich immer zuerst an Ihren Steuerberater. Weitere Infos stellt auch das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/unternehmen_node.html).

Die steuerlichen Liquiditätshilfen für Unternehmen sollten schon ab Donnerstag, 19. März 2020, gelten. Die genauen Regelungen werden dann auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht. Dabei handelt es sich derzeit um folgende Maßnahmen:

1. Gewährung von Stundungen ohne strenge Anforderungen, Verzicht auf Verzinsung.
2. Anpassung von Vorauszahlungen unkompliziert und schnell.
3. Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis 31.12.2020, soweit unmittelbarer Zusammenhang zum Corona-Virus.

Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

Kurzarbeitergeld
Bei einem Arbeitsausfall von 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb (statt bisher 1/3), kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Den Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Regelungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 gelten. Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder unter 0 800 45555 20.

Weitere wichtige Ansprechpartner
• Sie haben allgemeine Fragen zum Coronavirus?
– Hotline des Landesgesundheitsamts: 0711 904 39555
• Sie haben wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus?
– Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums: 030 186151515
• Information zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber?
– Hotline der Bundesagentur für Arbeit: 0800 4 555520
• Unterstützung bei Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen?
– Hotline der Wirtschaftsförderung der L-Bank Baden-Württemberg: 0711 122 2345
• Serviceauskunft zu KfW-Hilfsprogrammen?
– Hotline der KfW-Bank: 0800 539 9001

Ich weiß, dass wir von Seiten der Politik nur Hilfestellungen geben können. Den steinigen Weg müssen Sie als Verantwortungsträger mit Ihrem Team gehen. Ich werde aber alles in meiner Macht stehende tun, um unsere Wirtschaft und auch Ihnen den Rücken zu stärken.

Melden Sie mir gerne Ihre Erfahrungen. Ich werde versuchen, Sie bestmöglich auf Ihrem bevorstehenden Weg unterstützend begleiten zu können.

Herzliche Grüße

Dr. Patrick Rapp MdL

Tourismuspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion fordert noch stärkere Unterstützung für die Branche – Rapp: „Corona Krise darf zu keiner Wirtschaftskrise im Tourismus werden“

Tourismuspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion fordert noch stärkere Unterstützung für die Branche – Rapp: „Corona Krise darf zu keiner Wirtschaftskrise im Tourismus werden“

 

Die Tourismusbranche ist besonders stark von der Corona Krise betroffen. Das betrifft neben der Hotellerie vor allem auch die Gastronomie im Land. Der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Patrick Rapp, fordert deshalb eine noch stärkere Unterstützung für die Branche, die zu den wichtigsten Wirtschaftspfeilern des Landes zählt. „Die Auswirkungen sind überall spürbar: Messen und Großveranstaltungen werden abgesagt, weniger Gäste kommen ins Land. Die Tourismusbranche muss jetzt schon bis zu 40% Stornos bis weit in die Saison verkraften. Es ist davon auszugehen, dass bei drei von vier Betrieben im Hotel- und Gastgewerbe der Umsatz deutlich zurückgegangen ist“, erläutert Dr. Rapp MdL. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald als tourismusstärkster Landkreis im Land ist davon besonders betroffen. Deshalb gelte es jetzt sämtliche Maßnahmen und Möglichkeiten der Unterstützung schnellstens zu prüfen und umzusetzen. „Ich plädiere dafür, den Mehrwertsteuersatz auch im Gastgewerbe jetzt zeitnah von 19 auf 7 Prozent zu senken, um die wirtschaftliche Lage der Gaststätten- und Restaurantbetreiber abzusichern. Die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes wäre eine besonders wirkungsvolle Maßnahme – die 19 Prozent-Mehrwertsteuer stellt eine einseitige Belastung für die Branche dar. Wir brauchen schnelle und effektive Maßnahmen – dazu zählen auch wirksame Liquiditätshilfen für betroffene Unternehmen. Möglich wäre hier beispielsweise die Ausweitung der Kurzarbeit auch auf kleinere Betriebe und eine Stundung der Steuervorauszahlungen“ erläutert der Abgeordnete.
„Wir brauchen nun schnelle und weitsichtige Lösungen, um die auftretenden Probleme zu lösen bevor sie uns einholen“ so Rapp abschließend.

Abgeordneter Rapp fordert, die Auswirkung des Coronavirus auf die Tourismuswirtschaft zu prüfen

Abgeordneter Rapp fordert, die Auswirkung des Coronavirus auf die Tourismuswirtschaft zu prüfen

Breisgau – Die Tourismusbranche kämpft mit den Auswirkungen der Corona-Epidemie und rechnet mit erheblichen Einbußen und Einschränkungen. Erste spürbare Auswirkungen gibt es bereits: Messen und Großveranstaltungen werden abgesagt, weniger Gäste kommen ins Land. Viele Menschen überlegen aktuell, ob sie ihre Reise absagen. Bei einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga gaben rund drei Viertel der befragten Unternehmen an, bereits Umsatzrückgänge zu verzeichnen.
Der Tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Patrick Rapp MdL fordert hierzu, die Auswirkungen genau zu prüfen, in welchem Ausmaß die Branche betroffen ist.
„Gerade der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist der tourismusstärkste Landkreis in Baden-Württemberg“ sagte Rapp. „Tourismus kann in Baden-Württemberg, und für uns hier in der Raumschaft durchaus als systemrelevant bezeichnet werden. Daher ist es notwendig sehr genau zu schauen, in welchem Ausmaß die Branche betroffen ist“ so der Abgeordnete weiter. „Die kürzlich bekanntgegebenen Zahlen der Tourismusbranche waren hervorragend, aber sie spiegeln die Vergangenheit wieder. Derzeit hören wir verstärkt Nachrichten von der Absage von Messen und Großveranstaltungen und auch der damit verbundenen Stornierung von Übernachtungen, was für die Veranstalter wie auch für die Beherberger zu teils großen wirtschaftlichen Einbußen führt“ erläuterte Rapp, der auch betonte, dass gleiches für den Messebau gelte. „Hier könnte zum Beispiel durch eine Stundung des Vorwegsteuerabzugs Liquidität in den Betrieben verbleiben und Fördermittel könnten schneller als geplant ausgezahlt werden“, erklärte Rapp abschließend.

Hintergrund:
Die Absage von Messen und Großveranstaltungen, die Stornierung von Reisen und die Zurückhaltung bei der Buchung von neuen Reisen nimmt zu. Diese durch das Corona-Virus entstandene Entwicklung macht auch vor Baden-Württemberg nicht Halt und führt zu teilweise erheblichen Einnahmeausfällen bei Hotels, Restaurants, Reisbüros und Busunternehmen.