Landkreis – Nach den großen Schäden im Obst- und Weinbau durch die Frostnächte im April dieses Jahres können betroffene Landwirte, Obstbauern und Winzer nun einen Zuschuss oder ein Darlehen im Rahmen der Frosthilfe des Landes Baden-Württemberg beantragen. Darauf weisen die beiden Abgeordneten Dr. Patrick Rapp MdL und Armin Schuster MdB hin: „Wir haben immer gesagt, dass wir die betroffenen Landwirte, Obstbauern und Winzer nicht im Regen stehen lassen. Mit der Frosthilfe des Landes Baden-Württemberg steht nun ein weiteres Instrument bereit, um die Ernteausfälle abzumildern“.
Die Schäden in vielen Regionen des Markgräflerlandes und Kaiserstuhls waren beträchtlich. Beide Abgeordnete hatten sich umgehend nach den Frostnächten vor Ort ein Bild vom Schadensausmaß gemacht und den Kontakt zum Landwirtschaftsministerium in Bund und Land gesucht und für eine Unterstützung der existenziell bedrohten Landwirte geworben.
Betroffene Landwirte können seit dem 11. September bis zum 30. Oktober ihre Schäden gegenüber den unteren Landwirtschaftsbehörden angeben. Die Mindestschadensschwelle liegt bei 30 Prozent der normalen Erzeugung. Bis zu 50 Prozent des Gesamtschadens können dann vom Land erstattet werden, der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 3000 Euro, der Höchstbetrag bei 50.000 Euro. Härtefallregelungen sind ebenfalls vorgesehen. Auch ein Darlehen zur Liquiditätssicherung ist möglich. Antragsformulare und weitere Informationen gibt es unter http://www.landwirtschaft-bw.info.