15.03.2017: Gericht hält Holzverkauf im Südwesten für europarechtswidrig

Forstpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Patrick Rapp MdL:

„Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist für uns enttäuschend und in ihrer Absolutheit nicht nachvollziehbar. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Entscheidung sollte aus unserer Sicht der Weg zum BGH beschritten werden, um sowohl für das Land Baden-Württemberg aber auch für die anderen Bundesländer für Klarheit zu sorgen. Zugleich muss schnellstmöglich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einrichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts angegangen werden, um einen ersten Schritt in Richtung Rechts- und Planungssicherheit zu gehen und das Risiko von Schadenersatzforderungen zu verringern.

Bei der Neuausrichtung des Staatsforsts muss darauf geachtet werden, das die bestehenden Standards, die Qualität aber auch die Multifunktionalität der Waldwirtschaft im Land erhalten bleiben. Dies gerade auch mit Blick auf die soziale, ökonomische und ökologische Bedeutung des Waldes. Dabei sollte auch zeitnah das Gespräch mit allen beteiligten Akteuren gesucht werden.

Ziel muss es sein, dass das bisherige hohe und beispielhafte Niveau bei der Waldbewirtschaftung auch in Zukunft gehalten werden kann und das Land auch weiterhin qualitativ hochwertige Dienstleistungen für den Kommunal- und Privatwald anbieten kann. Das Ministerium ist nun zunächst gefordert, zügig das Landeswaldgesetz an das geänderte Bundeswaldgesetz anzupassen, um eine erste verlässliche Grundlage zu schaffen.