Landkreis – „Ich freue mich, dass die Weinbergs- und Felderfahrten insbesondere am Kaiserstuhl auch in Zukunft möglich sind, nachdem viele Winzer und Landwirte verunsichert waren, ob sie diese Fahrten noch anbieten dürfen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat nun dargelegt, dass solche Weinbergs- und Felderfahrten im Rahmen der Brauchtumspflege unter bestimmten Kriterien auch weiterhin zulässig sind“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Rapp.

 

Landwirtschaftliche Betriebe bieten häufig Fahrten mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu touristischen Zwecken an, bei denen sie Personen auf dem Anhänger befördern. In jüngster Zeit gab es hinsichtlich der Auflagen und Genehmigung durch die Landratsämter eine große Verunsicherung, ob die Fahrten künftig noch möglich sind. „Die Weinbergsfahrten sind eine touristische Bereicherung und vermitteln vor Ort in den Weinbergen Wissen rund um den Wein und die Natur“, so der CDU-Abgeordnete Rapp. Rapp hat sich daher mit einer parlamentarischen Initiative an die Landesregierung gewandt (DRS 16/1807). Das Ministerium weist nun darauf hin, dass eine durch Behörden erteilte Ausnahmegenehmigung (von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung) grundsätzlich  für örtliche Brauchtumsveranstaltungen nicht erforderlich sei. Felderfahrten und Weinbergsfahrten können in diesem Sinne auch als örtliche Brauchtumsveranstaltungen angesehen werden. Es darf aber keine Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Darüber hinaus gibt es gewisse Vorgaben für die Zugmaschine (eigenes Kennzeichen, Schrittgeschwindigkeit, Versicherung). Gleichwohl ist dem Ministerium bekannt, dass die Landratsämter dies bislang unterschiedlich handhaben, weshalb das Ministerium für Verkehr dies zum Anlass nehmen wird dies bei einer Besprechung mit den Regierungspräsidien anzusprechen.

„In meiner Plenarrede zum Haushalt des Ministeriums für den Ländlichen Raum habe ich deutlich gemacht, dass wir den Verfassungsauftrag gleiche Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu schaffen mit Leben füllen. Wir sorgen dafür, dass die Balance wieder stimmt und rücken die Querschnittsaufgaben des Ländlichen Raums wieder in den Mittelpunkt. Kernanliegen der Landesregierung  ist dabei auch die Stärkung der Regionalität und der Erhalt der Wertschöpfung in den ländlichen Regionen. Es ist uns trotz Sparanstrengungen gelungen, dass wir zusätzliche Mittel der EU und beim Bund ko-finanzieren und für die vielfältigen Aufgaben im Land abrufen können. Wir werden daher beim Haushalt 2017 erste wichtige Akzente (Fakt, Förderung Steillagenweinbau usw.) setzen. In den Folgejahren werden hier weitere dazukommen. Darüber hinaus hat die CDU-Landtagsfraktion mit ihrem Koalitionspartner durch Initiativen bei den Haushaltsberatungen eine Millionen Euro zusätzlich an Mitteln zur Verfügung gestellt, um wichtige Projekte und Vorhaben anzugehen und weitere Schwerpunkte zu setzen: Wildtiermonitoring, Schutz Auerhuhn, Stärkung Natur- und Geoparke“, so Dr. Patrick Rapp MdL.

CDU-Abgeordneter begrüßt Granulat-Notfallzulassung für Saatmaisvermehrer am Oberrhein

Niederrimsingen –Die Maissaatgutvermehrer in der Region hatten 2014 große Probleme durch den Befall der Maispflanzen mit Erdraupen. Die Verwendung von Granulaten zu dessen Bekämpfung – ist im Gegensatz zum Elsass – in Deutschland nur durch eine Notfallgenehmigung möglich, welche aber versagt wurde. Nach einem vor Ort Termin der CDU-Abgeordneten Dr. Patrick Rapp und Matern von Marschall mit rund 30 betroffenen Landwirten aus Niederrimsingen und Merdingen im Juli und gemeinsamen Anstrengungen und einem neuen Antrag für 2015 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nun mitgeteilt für 2015 eine Notfallzulassung zu erteilen. „Das ist eine gute Nachricht für die Maissaatgutvermehrer in unserer Region“, so Rapp.

Durch die Verwendung der Granulate Force oder Belem bei der Maisaussaat können die Erdraupen und andere Schädlinge gezielt bekämpft werden. In der Folge muss auch kein Pflanzenschutzmittel verwandt werden. 2013 wurde zwar eine Genehmigung zur Verwendung der Granulate erteilt, diese erfolgte aber erst nach der Aussaat und konnte somit nicht genutzt werden, für 2014 wurde die Genehmigung aus formalen Gründen versagt. In Österreich wurde 2014 eine solche Sondergenehmigung erteilt und in Frankreich ist die Nutzung erlaubt. Der Erdraupenbefall kann bis zu einem Totalausfall der Maisernte führen und entsprechend hohen Schäden für die Landwirte verursachen. Auf befallsgefährdeten Maisvermehrungsflächen gilt nun im Jahr 2015 in Baden-Württemberg für Belem eine Notfallzulassung für 120 Tage, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gegenüber dem Verband baden-württembergischer Saatguterzeuger mitteilte.