13.04.2017: Weinbergs- und Felderfahrten sind weiterhin möglich / CDU-Abgeordneter Rapp setzt sich mit Erfolg ein

Landkreis – „Ich freue mich, dass die Weinbergs- und Felderfahrten insbesondere am Kaiserstuhl auch in Zukunft möglich sind, nachdem viele Winzer und Landwirte verunsichert waren, ob sie diese Fahrten noch anbieten dürfen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat nun dargelegt, dass solche Weinbergs- und Felderfahrten im Rahmen der Brauchtumspflege unter bestimmten Kriterien auch weiterhin zulässig sind“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Rapp.

 

Landwirtschaftliche Betriebe bieten häufig Fahrten mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu touristischen Zwecken an, bei denen sie Personen auf dem Anhänger befördern. In jüngster Zeit gab es hinsichtlich der Auflagen und Genehmigung durch die Landratsämter eine große Verunsicherung, ob die Fahrten künftig noch möglich sind. „Die Weinbergsfahrten sind eine touristische Bereicherung und vermitteln vor Ort in den Weinbergen Wissen rund um den Wein und die Natur“, so der CDU-Abgeordnete Rapp. Rapp hat sich daher mit einer parlamentarischen Initiative an die Landesregierung gewandt (DRS 16/1807). Das Ministerium weist nun darauf hin, dass eine durch Behörden erteilte Ausnahmegenehmigung (von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung) grundsätzlich  für örtliche Brauchtumsveranstaltungen nicht erforderlich sei. Felderfahrten und Weinbergsfahrten können in diesem Sinne auch als örtliche Brauchtumsveranstaltungen angesehen werden. Es darf aber keine Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Darüber hinaus gibt es gewisse Vorgaben für die Zugmaschine (eigenes Kennzeichen, Schrittgeschwindigkeit, Versicherung). Gleichwohl ist dem Ministerium bekannt, dass die Landratsämter dies bislang unterschiedlich handhaben, weshalb das Ministerium für Verkehr dies zum Anlass nehmen wird dies bei einer Besprechung mit den Regierungspräsidien anzusprechen.