15.12.2017: CDU-Abgeordneter Dr. Patrick Rapp MdL fordert mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitregulierung / Wichtiges Thema für den Tourismuslandkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Rapp spricht sich für mehr Flexibilität in der Arbeitszeit aus, und das nicht nur mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt, sondern vor allem auch für landwirtschaftliche Betriebe sowie für die Hotellerie und Gastronomie „Es ist völlig unverständlich, weshalb der SPD-Vorsitzende Martin Schulz bereits vor Gesprächen in Berlin über eine Regierungsbildung erklärt, dass das Arbeitszeitgesetz nicht angetastet werden darf. Das geht an der Lebenswirklichkeit völlig vorbei“, erklärte der tourismuspolitische Sprecher und Wahlkreisabgeordnete für den Wahlkreis Breisgau Dr. Patrick Rapp MdL.

Gemeinsam mit dem wirtschaftspolitischen Sprecher Claus Paal MdL bekräftigt „Wir wollen dabei keine Erhöhung der Wochenarbeitszeit. Stattdessen braucht es eine bessere Verteilung der Stunden im Einvernehmen mit den Beschäftigten. Die bisherigen Ausnahmemöglichkeiten sind unzureichend. Die im Wochen- und Saisonverlauf stark schwankende Nachfrage und eine eingeschränkte Planbarkeit des Verlaufs von Veranstaltungen stehen im Widerspruch zu den starren Regelungen des Arbeitszeitgesetzes“. Eine Flexibilisierung sei ein wichtiger Punkt bei Koalitionsverhandlungen, so die beiden CDU-Landtagsabgeordneten. Wir sind den CDU-Vertretern bei den Sondierungsgesprächen zur Jamaika-Koalition dankbar, dass sie bis zuletzt auch diese Position vertreten haben.

Die CDU Deutschlands hatte auch auf Bestreben der CDU in Baden-Württemberg die Forderung nach einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes in ihr Regierungsprogramm aufgenommen. Darin heißt es: „Wir werden das Arbeitszeitrecht so modernisieren, dass die Tarifpartner zusätzliche Spielräume zur Flexibilisierung, wie sie die europäische Arbeitszeitrichtlinie eröffnet, im Rahmen von Tarifverträgen nutzen können. Die Gesamt-Wochenarbeitszeit erhöht sich dadurch nicht.

„Eine solche Flexibilisierung ist dringend notwendig und auch im Interesse der Arbeitnehmer, denen sie mehr Zeitsouveränität und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie bringen würde“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Claus Paal MdL. Es gehe um die Aufhebung der starren 10-Stunden-Grenze sowie die Einführung einer höchstzulässigen Arbeitszeit von 12 Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden pro Woche. „Die Flexibilisierung soll im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einzelbetrieblicher Ebene erfolgen“, erläuterte Paal und forderte die Bundes-CDU auf, in diesem Punkt nicht nachzugeben.

CDU unterstützt Werbung für Wintersportveranstaltungen / 150.000 Euro für Wintersport- und Weltcupveranstaltungen im Schwarzwald

Hochschwarzwald –  Marketingmaßnahmen für zehn Wintersport- und Weltcupveranstaltungen im Schwarzwald und Hochschwarzwald werden in diesem und im kommenden Jahr vom Land Baden-Württemberg auf Initiative der CDU-Fraktion gefördert. Hierfür wurden 150.000 Euro in den Haushalt eingestellt. „Wir wollen mit den Geldern, welche die Fraktion zur Verfügung gestellt hat,  die sportlichen Großereignisse im Schwarzwald unterstützen und die Austragungsorte noch bekannter machen und damit auch für den Schwarzwald international werben“, so die CDU-Abgeordneten Dr. Patrick Rapp MdL und Felix Schreiner. Das zuständige Ministerium für Justiz und Europa hat nun  mit der Hochschwarzwald Tourismus GmbH die Verwendung der 150.000 Euro, die auch im Haushalt des Landes verankert sind, abgeklärt.

29.05.2017: Landes-CDU schließt sich Forderungen nach Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes an / Dr. Patrick Rapp MdL freut sich über Unterstützung für seinen Vorstoß

Breisgau-Hochschwarzwald – Das Arbeitsgesetz bereitet vielen Betrieben in der Hotellerie und Gastronomie sowie in der Landwirtschaft in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach, aber auch im Land große Probleme. So führen die geltenden Regelungen dazu, dass an bestimmten Tagen der Geschäftsbetrieb nicht mehr oder nur eingeschränkt aufrechterhalten oder die Ernte nicht weiter durchgeführt werden kann. Die CDU-Kreisverbände Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach haben daher auf Initiative des Landtagsabgeordneten Dr. Patrick Rapp einen entsprechenden Vorstoß zur Lockerung des Arbeitszeitgesetzes gestartet. Der Antrag an die Landes-CDU wurde nun vom Landesvorstand angenommen.

„Wir brauchen wieder mehr Flexibilität in der Arbeitszeit für landwirtschaftliche Betriebe in der Saison und für die Hotellerie und Gastronomie. Wir wollen dabei keine Erhöhung der Wochenarbeitszeit. Stattdessen braucht es eine  bessere Verteilung der Stunden im Einvernehmen mit den Beschäftigten. Die bisherigen Ausnahmemöglichkeiten sind unzureichend. Die im Wochen- und Saisonverlauf stark schwankende Nachfrage und eine eingeschränkte Planbarkeit des Verlaufs von Veranstaltungen  stehen im Widerspruch zu den starren Regelungen des Arbeitszeitgesetzes“, so Rapp bei der Begründung des Antrags im Landesvorstand. Der nun angenommene Antrag sieht vor, dass sich die CDU Baden-Württemberg dafür einsetzt, dass im Wahlprogramm der CDU Deutschland die Forderung nach Flexibilisierungen des Arbeitszeitgesetzes aufgenommen werden soll.  Blockiert werden momentan Änderungen am Arbeitszeitgesetz durch die SPD und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. „Frau Nahles sollte sich endlich bewegen und ihre Augen nicht vor der Arbeitsrealität in der Hotellerie, Gastronomie und Landwirtschaft verschließen“, erklärt Rapp, der auch tourismuspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ist. Bundestagsabgeordneter Armin Schuster setzt darauf, dass eine neue politische Konstellation im Bund das Thema ab Herbst angehen wird.

Die Forderung der CDU zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes soll folgende Punkte umfassen: Aufhebung der 10-Stunden-Grenze sowie Einführung einer 12-Stunden-Grenze für die tägliche höchstzulässige Arbeitszeit, Einführung einer höchstzulässigen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden (keine Erhöhung der Wochenarbeitszeit), Einführung von entsprechenden Ausgleichszeiträumen (6 Monate oder kleiner). Die Flexibilisierung soll im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einzelbetrieblicher Ebene erfolgen.

Landkreis – „Ich freue mich, dass die Weinbergs- und Felderfahrten insbesondere am Kaiserstuhl auch in Zukunft möglich sind, nachdem viele Winzer und Landwirte verunsichert waren, ob sie diese Fahrten noch anbieten dürfen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat nun dargelegt, dass solche Weinbergs- und Felderfahrten im Rahmen der Brauchtumspflege unter bestimmten Kriterien auch weiterhin zulässig sind“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Rapp.

 

Landwirtschaftliche Betriebe bieten häufig Fahrten mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu touristischen Zwecken an, bei denen sie Personen auf dem Anhänger befördern. In jüngster Zeit gab es hinsichtlich der Auflagen und Genehmigung durch die Landratsämter eine große Verunsicherung, ob die Fahrten künftig noch möglich sind. „Die Weinbergsfahrten sind eine touristische Bereicherung und vermitteln vor Ort in den Weinbergen Wissen rund um den Wein und die Natur“, so der CDU-Abgeordnete Rapp. Rapp hat sich daher mit einer parlamentarischen Initiative an die Landesregierung gewandt (DRS 16/1807). Das Ministerium weist nun darauf hin, dass eine durch Behörden erteilte Ausnahmegenehmigung (von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung) grundsätzlich  für örtliche Brauchtumsveranstaltungen nicht erforderlich sei. Felderfahrten und Weinbergsfahrten können in diesem Sinne auch als örtliche Brauchtumsveranstaltungen angesehen werden. Es darf aber keine Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Darüber hinaus gibt es gewisse Vorgaben für die Zugmaschine (eigenes Kennzeichen, Schrittgeschwindigkeit, Versicherung). Gleichwohl ist dem Ministerium bekannt, dass die Landratsämter dies bislang unterschiedlich handhaben, weshalb das Ministerium für Verkehr dies zum Anlass nehmen wird dies bei einer Besprechung mit den Regierungspräsidien anzusprechen.

Dr. Patrick Rapp informiert sich über das Gastromobil der DEHOGA

Seit Mitte Juli ist das GastroMobil der DEHOGA im Land unterwegs. Der multimedial ausgebaute Linienbus, besucht Schulen und Berufsmessen in allen Regionen des Landes. Das GastroMobil bietet abwechslungsreiche Spiele, Aktionen und Aufgaben rund um die Berufe in Gastronomie und Hotellerie. DEHOGA Präsident Fritz Engelhardt und Geschäftsführer Jürgen Kirchherr stellten Rapp als  tourismuspolitischen Sprecher der CDU das Projekt vor.