29.05.2017: Landes-CDU schließt sich Forderungen nach Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes an / Dr. Patrick Rapp MdL freut sich über Unterstützung für seinen Vorstoß

Breisgau-Hochschwarzwald – Das Arbeitsgesetz bereitet vielen Betrieben in der Hotellerie und Gastronomie sowie in der Landwirtschaft in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach, aber auch im Land große Probleme. So führen die geltenden Regelungen dazu, dass an bestimmten Tagen der Geschäftsbetrieb nicht mehr oder nur eingeschränkt aufrechterhalten oder die Ernte nicht weiter durchgeführt werden kann. Die CDU-Kreisverbände Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach haben daher auf Initiative des Landtagsabgeordneten Dr. Patrick Rapp einen entsprechenden Vorstoß zur Lockerung des Arbeitszeitgesetzes gestartet. Der Antrag an die Landes-CDU wurde nun vom Landesvorstand angenommen.

„Wir brauchen wieder mehr Flexibilität in der Arbeitszeit für landwirtschaftliche Betriebe in der Saison und für die Hotellerie und Gastronomie. Wir wollen dabei keine Erhöhung der Wochenarbeitszeit. Stattdessen braucht es eine  bessere Verteilung der Stunden im Einvernehmen mit den Beschäftigten. Die bisherigen Ausnahmemöglichkeiten sind unzureichend. Die im Wochen- und Saisonverlauf stark schwankende Nachfrage und eine eingeschränkte Planbarkeit des Verlaufs von Veranstaltungen  stehen im Widerspruch zu den starren Regelungen des Arbeitszeitgesetzes“, so Rapp bei der Begründung des Antrags im Landesvorstand. Der nun angenommene Antrag sieht vor, dass sich die CDU Baden-Württemberg dafür einsetzt, dass im Wahlprogramm der CDU Deutschland die Forderung nach Flexibilisierungen des Arbeitszeitgesetzes aufgenommen werden soll.  Blockiert werden momentan Änderungen am Arbeitszeitgesetz durch die SPD und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. „Frau Nahles sollte sich endlich bewegen und ihre Augen nicht vor der Arbeitsrealität in der Hotellerie, Gastronomie und Landwirtschaft verschließen“, erklärt Rapp, der auch tourismuspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ist. Bundestagsabgeordneter Armin Schuster setzt darauf, dass eine neue politische Konstellation im Bund das Thema ab Herbst angehen wird.

Die Forderung der CDU zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes soll folgende Punkte umfassen: Aufhebung der 10-Stunden-Grenze sowie Einführung einer 12-Stunden-Grenze für die tägliche höchstzulässige Arbeitszeit, Einführung einer höchstzulässigen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden (keine Erhöhung der Wochenarbeitszeit), Einführung von entsprechenden Ausgleichszeiträumen (6 Monate oder kleiner). Die Flexibilisierung soll im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einzelbetrieblicher Ebene erfolgen.