B31 West: Bund weist Hinhaltetaktik des Landes zurück

Kaiserstuhl – Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Hinhaltetaktik des Landesverkehrsministeriums in Sachen B31 West in einem Schreiben an das Land deutlich kritisiert. Berlin widerspricht damit auch deutlich der Forderung des Landes nach mehr Zeit, um Aufwendungen für eine Wiederaufnahme und Fertigstellung des Planfeststellungsverfahrens für die B31 West zu erheben und erst auf die Einstufung der B31 West in den kommenden Bundesverkehrswegeplan abzuwarten. „Berlin hat erneut deutlich gemacht, dass es an der B31 West festhält und hat das Land aufgefordert das Planfeststellungsverfahren unverzüglich wieder aufzunehmen und zügig zum Abschluss zu bringen. Es ist unverantwortlich, wenn die grün-rote Landesregierung weiter eine Hinhaltetaktik verfolgt“, so der CDU-Abgeordnete Dr. Patrick Rapp MdL. „Das Land verteuert durch seine Verzögerung sogar das gesamte Vorhaben, wenn Gutachten und vieles mehr aktualisiert werden müssen oder gar verfallen. Dies geht dann aber auch zu Lasten des Landeshaushaltes wie Berlin deutlich gemacht hat“.

Im Schreiben des Staatssekretärs Rainer Bomba vom Bundesverkehrsministerium an das Landesministerium für Verkehr und Infrastruktur führt dieser mit Blick auf die ständige Hinhaltetaktik des Landes aus: „Ich habe Ihre Ausführungen zur Kenntnis genommen und möchte betonen, dass ich diese in keinster Weise teile. Ich werde an dieser Stelle nicht erneut auf die einzelnen Aspekte eingehen, da die Argumente bereits ausgetauscht wurden und die Standpunkte klar sind“.

Mit Blick auf die Forderung des Landes erst mehrere Monate zu prüfen, welche Aufwendungen für die Fertigstellung des Planfeststellungsverfahrens notwendig wären erklärt Bomba: „Auch bin ich der Auffassung, dass drei Monate ausreichend Zeit gewesen sein sollten, um zu ermitteln, welche Aufwendungen für eine Fertigstellung des Planfeststellungsverfahrens erforderlich sind, zumal diese nach den mir vorliegenden Informationen bereits s eit dem Jahr 2012 bekannt sind. Sollte sich seitdem die Notwendigkeit für eine Aktualisierung von Gutachten etc. ergeben haben, die zu weiteren Kosten und zusätzlichen Planungsaufwendungen führt, liegt dies in der Zuständigkeit des Landes. Ich bitte Sie daher erneut, das Planfeststellungsverfahren unverzüglich wieder aufzunehmen und qualifiziert und zügig zum Abschluss zu bringen“.

Bereits im Dezember 2014 hatte der Bund erklärt, dass es eine vom Land geforderte Einstellung und Rücknahme des Planfeststellungsverfahrens für die B31 West, ablehnt.