Ortsumfahrung Staufen wegen Klage nicht im Bauprogramm des Landes

Rapp hakt nach / Nachträgliche Aufnahme denkbar

Staufen – Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Rapp hat sich mit einer kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt, um Klarheit in Sachen Ortsumfahrung Staufen zu bekommen, nachdem das Projekt nicht in das Bauprogramm des Landes aufgenommen wurde. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur verweist auf die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss als Grund für die Nicht-Aufnahme in das Bauprogramm des Landes. „Aufgrund des anhängigen Klageverfahrens konnte die Umgehung Staufen bislang nicht aufgenommen werden. Sollten die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zurückgewiesen werden, läge die erforderliche Planungssicherheit vor, um die Frage der Einplanung in das Straßenbauprogramm des Landes klären zu können. Eine nachträgliche Aufnahme der Ortsumfahrung Staufen in das Bauprogramm ab 2017 ist grundsätzlich denkbar“, so das Ministerium in der Beantwortung der kleinen Anfrage (DRS 15/6276). „Die große Umfahrung ist ein wichtiges Projekt zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von Lärm und Abgasen, aber auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Fauststadt. Die Ortsumfahrung muss baldmöglichst angegangen werden“, so Rapp.