Tunseler Kreisverkehr leidet unter falscher grün-roter Prioritätensetzung

Rapp: „Durch Verschiebung der Förderungen zwischen Straße, Schiene und Radwegen können viele kommunale Straßenbauprojekte nicht angegangen werden“

Bad Krozingen – „Die Nicht-Berücksichtigung des geplanten Tunseler Kreisverkehrs trotz des Unfallschwerpunkts auf der B3 im Förderprogramm des Landes im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz offenbart die falsche Prioritätensetzung der grün-roten Landesregierung“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Rapp. „Die grün-rote Landesregierung hat nach ihrem Regierungsantritt gezielt die Förderungen im kommunalen Straßenbau heruntergefahren und Gelder umgeschichtet. Darunter leidet nun auch der geplante Tunseler Kreisverkehr“, so Rapp. Rund ein Drittel des 2 Millionen Euro teuren Vorhabens müssen von der Gemeinde geschultert werden, hierfür hat die Stadt die Förderung durch das LGVFG beantragt, die nun abgelehnt wurde. Besonders unverständlich sei die Ablehnung auch vor dem Hintergrund, dass der Landkreis bereits entsprechende Gelder in den Haushalt eingestellt hat. Rapp hat nun eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, um zu erfahren, welche Projekte in Südbaden aufgenommen wurden und ob eine nachträgliche Berücksichtigung denkbar ist.

„Die Mittelumschichtung hat gravierende Auswirkungen, wenn man sich die Zahlen für den Regierungsbezirk Südbaden anschaut. Während für den kommunalen Straßenbau 2013 noch 16,1 Millionen Euro zur Verfügung standen sind es 2015 nur noch 13,3 Millionen. Beim Radwegebau ist dagegen die Fördersumme um 50% angehoben worden“.

Das Landesgemeindefinanzierungsgesetz fördert Infrastrukturmaßnahmen im Bereich von Straße, Schiene und Radwege. Hierzu stellt der Bund Baden-Württemberg 165,5 Millionen Euro zur Verfügung. Während bis 2011 die CDU-geführte Landesregierung hiervon 60% (100 Millionen) für den kommunalen Straßenbau und 40% für den Umweltverbund (ÖPNV, Radwege) zur Verfügung stellte, hat grün-rot die Verteilung umgedreht, so dass nur noch 40% der Mittel für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung stehen. Dies führte auch dazu, dass die ersten Jahre gar keine kommunalen Straßenbauprojekte mehr angegangen werden konnten. Zudem hat die Landesregierung die Förderhöhe für kommunale Projekte von 75% auf 50% abgesenkt. Erst im April hat die Landesregierung angekündigt noch weitere Förderbereiche wie zum Beispiel Fahrradstellplätze in das Programm mit aufzunehmen.