Um die öffentlichen und privaten Schulträger bei der Sanierung von Schulen dauerhaft zu unterstützen, hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kriterien zur Schulbauförderung für 2020 weiterentwickelt. Dabei wurden die Schulbauförderung und die Förderung von Schulsanierungen in einer Verwaltungsvorschrift zusammengeführt. Nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift können Zuwendungen für Baumaßnahmen für Ganztagsschulen und Zuwendungen für die Sanierung von bestehenden Schulgebäuden gewährt werden. Für Sanierung und Neubau von Schulen stehen in Baden-Württemberg 2020 und 2021 insgesamt 400 Millionen Euro bereit. Die Aufnahme der Schulsanierung in eine Regelförderung ist eine sinnvolle finanzielle Entlastung für die Kommunen und Landkreise. Die Feststellung des erforderlichen und damit zuschussfähigen Flächenbedarfs erfolgt unter Berücksichtigung der langfristigen Entwicklung der Schülerzahlen und auf der Grundlage der Schemata zur Ermittlung des Raumbedarfs für die verschiedenen Schularten sowie den Regelungen für die Klassenbildung.
In den Regierungsbezirk Freiburg werden in diesem Jahr 21 Millionen Euro an Fördergelder fließen. Auf den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald entfallen auf den
– Bad Krozingen, Neubau Kaufmännische Schule 2.835.000 €
– Gundelfingen, Umbau Gymnasium 615.000 €
– Kirchzarten, Umbau Realschule Kirchzarten 699.000 €
– March, Erweiterung und Umbau Gemeinschaftsschule 3.599.000 €
– Umkirch, Erweiterung und Umbau Grundschule 221.000 €
„Gerade in der jetzigen Krisensituation ist es wichtig, öffentliche Investitionen möglich zu machen, um damit auch die verschiedenen Branchen zu stützen und mittelfristig Verbesserungen an und für die Schulen zu erreichen“, so Rapp heute am Rande der Sondersitzung des Landtags in Stuttgart.